BPOL NRW: Drei Festnahmen an einem Tag – Zwei Untersuchungshaftbefehle vollstreckt und 1.654 Euro eingezogen

Am vergangenen Samstagmorgen stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Monastir/ Tunesien einen Tunesier fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Landgericht Dortmund hatte gegen den 37-Jährigen im Oktober 2015 einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Dem Mann aus Remscheid wird vorgeworfen, im April 2015 einem Mann eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen zu haben, nachdem dieser das Geld für die bei dem Angeklagten zuvor gekauften Drogen nicht bezahlen konnte. Vier weitere Personen sollen ihn dabei unterstützt haben, indem sie auf den Geschädigten einschlugen. Nach der Tat tauchte der Angeklagte unter. Der Gesuchte wurde nach seiner Festnahme im Laufe des Tages beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt. Am Nachmittag darauf stellte die Bundespolizei einen Deutschen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pula/ Kroatien fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte gegen den 24-Jährigen im Juli und November 2020 zwei Haftbefehle wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Da sich dieser auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Die Person konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und 154 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafen von 50 und 25 Tagen abwenden. Im Anschluss konnte er seine Urlaubsreise fortsetzen. Knapp zwei Stunden später stellte die Bundespolizei einen 23-jährigen Syrer bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/ Türkei fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Im Juni 2021 hatte das Amtsgericht Lemgo gegen den Flüchtigen einen Untersuchungshaftbefehl wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, eine zum Tatzeitpunkt 17-Jährige von hinten umschlungen und in den Intimbereich gegriffen zu haben. Die junge Frau schrie um Hilfe und versuchte, sich zu befreien, worauf der Angeschuldigte von ihr abgelassen und die Flucht ergriffen haben soll. Weiterhin solle der Angeklagte im Februar 2020 eine Frau von hinten angesprungen, ihr den Mund zugehalten und mit einer brennenden Zigarette im Gesicht verbrannt haben. Der Gesuchte wurde nach seiner Festnahme am nächsten Tag durch die Bundespolizei beim zuständigen Haftrichter vorgeführt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.