Polizei Bad Nenndorf – Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

(Obe) Im Laufe der vergangenen Woche konnten durch die Polizei drei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt werden: Bereits am 30.06.2021 wurde im Bereich der B442 in Kreuzriehe ein 21-Jähriger aus Suthfeld mit seinem E-Scooter durch die Polizei kontrolliert. Am Freitag, den 02.07.2021 wurde im Bereich der B442 Einmündung Suntalstraße in Rodenberg ein 44-Jähriger Rodenberger mit seinem E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug) kontrolliert. Am Samstag, den 04.07.2021 wurde dann eine 23-Jährige aus Pohle mit ihrem E-Scooter im Bereich der B442 Lauenau kontrolliert. Alle Fahrzeugführer konnten jeweils keinen aktuellen Versicherungsschutz der Fahrzeuge nachweisen, welcher typischerweise mit einem Versicherungskennzeichen, deutlich sichtbar am Fahrzeug angebracht, nachgewiesen wird. Sie müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Die Vorschriften über eine rechtmäßige Verwendung solcher E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) regelt die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV), welche seit Juni 2019 Anwendung findet. An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich an die Pflicht erinnert, eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter, welche im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden abzuschließen und eine aktuell gültige Versicherungsplakette deutlich sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg Polizeikommissariat Bad Nenndorf Kurhausstraße 4 31542 Bad Nenndorf Telefon: 05723/94610 E-Mail: poststelle@pk-bad-nenndorf.de http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg /