Wenn die Einsicht fehlt, folgt die Strafanzeige
Erst fiel Polizisten bei der Unfallaufnahme auf, dass der Führerschein eines 54-jährigen Unfallbeteiligten sicherzustellen war. Was dann folgte, war nicht von Einsicht geprägt.
Gegen 14.45 Uhr nahmen Polizeibeamt/-innen einen Verkehrsunfall auf der Von-der-Helm-Straße auf, an dem auch der 54-jährige als Fahrer eines LKW beteiligt war. Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass sein Führerschein zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Dies folgte dann auch - einhergehend mit der Belehrung, dass er zurzeit keinerlei fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge führen darf.
Augenscheinlich in dieser Sache einig trennte man sich nach der Unfallaufnahme. Allerdings nur "augenscheinlich", denn wenig später kam er eben jenem Streifenteam entgegen: Hinter dem Steuer des LKW.
Sie hielten ihn an, belehrten ihn noch mal eingehend, stellten den Fahrzeugschlüssel sicher und fertigten dann im Anschluss eine Strafanzeige. (cw)
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