BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle – 150 Tage Haft
Am Mittwoch (21. Juli) vollstreckten Bundespolizisten insgesamt drei Haftbefehle am Dortmunder Flughafen. Ein Reisender (31) konnte die Haftstrafe abwenden, indem er die Gelstrafen beglich.
Am Morgen legte ein 27-Jähriger im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest seine Identitätskarte vor. Dabei kam eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Landshut zur Strafvollstreckung zum Vorschein.
Das Amtsgericht Landau an der Isar hatte dem Mann bereits im Mai 2020 rechtskräftig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 20,- Euro verurteilt. Da der Verurteilte die Geldstrafe bisher nicht beglich, wurde der rumänische Staatsangehörige zur Festnahme ausgeschrieben.
Der 27-Jährige konnte die Geldstrafe inklusive Kosten des Verfahrens in Höhe von 3.078,50 Euro nicht aufbringen und wurde nach seiner Festnahme für 150 Tage in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tuzla/ Bosnien und Herzegowina wurde ein 31-Jähriger festgestellt. Eine Überprüfung ergab zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Stade wegen Betrugs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das Amtsgericht Bremervörde hatte den Deutschen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen zu je 10 Euro verurteilt. Aufgrund der Kosten des Verfahrens war somit eine Geldstrafe in Höhe von 1.490,20 Euro zu begleichen. Des Weiteren verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen zu je 10 Euro sowie 77 Euro Kosten.
Der Mann aus Bremervörde konnte die beiden Geldstrafen in Höhe von 2.367,20 Euro bei der Bundespolizei bezahlen und anschließend seinen Flug nach Tuzla antreten.
*RO
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