BPOL NRW: Vier Festnahmen an einem Tag – Haftstrafen umgangen

Am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge vier Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren. Bei der ersten Person am Mittwochnachmittag handelte es sich um einen niederländischen Staatsangehörigen, welcher zur Einreisekontrolle aus Pristina/ Kosovo vorstellig wurde. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte gegen den 38-Jährigen im März 2021 einen Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs erlassen. Der Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro und 70 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei beglich und seine Heimreise in die Niederlande fortsetzen. Nur wenige Stunden später wurde im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle aus Warschau/ Polen ein Estländer festgestellt, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gegen den Mann im Juli 2019 einen Untersuchungshaftbefehl wegen Betruges erlassen. Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, im Zeitraum von April bis Oktober 2018 mindestens in 13 Fällen Waren über ein Internetportal zum Verkauf angeboten zu haben. Den Kaufpreis dieser Waren habe er auf sein Bankkonto überweisen lassen ohne, dass er jemals vorgehabt habe, die angebotenen Waren an die Käufer zu versenden. Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wird der Beschuldigte im Laufe des heutigen Tages dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Kurz darauf wurde während der Ausreisekontrolle nach Izmir/ Türkei eine 29-jährige Frau festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte gegen die Frau aus Northeim im Juli 2020 einen Erzwingungshaftbefehl wegen einem Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen. Da sich die türkische Staatsangehörige auf die ergangene Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft nicht gestellt hatte, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben. Die Frau konnte die Erzwingungshaft von einem Tag abwenden, indem sie den Betrag in Höhe von 35 Euro und 36 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat sie ihren Flug nach Izmir an. Eine vierte Person wurde am späten Mittwochabend während der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Burgas/ Bulgarien festgestellt. Gegen einen 38-jährigen Bulgaren hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bereits im März 2019 einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen. Der Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro und 73,50 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei beglich und anschließend seine Heimreise nach Bulgarien fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt AugustinBundespolizeiinspektion Flgh. DüsseldorfAnne RohdeTelefon: 0211 9518 108E-Mail: presse.dus@polizei.bund.deTwitter: https://twitter.com/BPOL_NRWwww.bundespolizei.dePostfach 30 04 4240404 DüsseldorfWeitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.