Mannheim/Heidelberg: Uneinsichtige E-Scooter-Fahrer fahren betrunken durch die Nacht

In Heidelberg sollte in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 02.00 Uhr ein 20-jähriger E-Scooter-Fahrer auf der Kurfürstenanlage zwischen Römerkreis und Hauptbahnhof kontrolliert werden. Die mehrmalige Aufforderung und Anhaltezeichen der Polizeistreife ignorierte er und versuchte sich durch Wenden der Kontrolle zu entziehen. Als durch die Kollegen eine fußläufige Verfolgung aufgenommen wurde, entschied er sich offenbar ebenfalls seine Flucht zu Fuß fortzusetzen. Beim Versuch vom E-Scooter zu springen und diesen in einem Gebüsch "abzustellen", stürzte er jedoch bäuchlings zu Boden und wurde festgenommen. Aufgrund deutlichen Alkoholgeruchs im Atem kann von einer Trunkenheitsfahrt ausgegangen werden - dies bestätigte sich wenig später bei einem Alkoholtest. Der junge Mann hatte über 2 Promille Alkohol in seiner Atemluft. Auf Unwissenheit was die Promillegrenzen beim E-Scooter-Fahren anbelangt - im Übrigen dieselben wie beim Autofahren - kann sich der Beschuldigte nicht berufen: Bei seiner Belehrung hinsichtlich des bevorstehenden Alkoholtests gab er an, das ganze "Prozedere" bereits im vergangenen Herbst mitgemacht zu haben. In Mannheim fiel ein 25-jähriger E-Scooter-Fahrer auf, weil er im Jungbusch kurz nach 03.00 Uhr für seine Fahrt in Schlangenlinien auch noch gleich mehrere Fahrstreifen des Luisenrings sowie zeitweise auch den Gehweg benötigte. Beim Abbiegen in die Jungbuschstraße kümmerten ihn die zahlreichen dort noch flanierenden Passanten auch nicht. Nach dem Abstellen in der Beilstraße verneinte er beim Ansprechen durch eine Polizeistreife zunächst, den E-Scooter überhaupt gefahren zu haben. Aufgrund der zuvor beobachteten Fahrweise, seines Kommunikations- und Gesamtverhalten bei der Kontrolle eine Blutprobe zur Feststellung von Alkoholbeeinflussung und etwaiger anderer berauschender Mittel angeordnet. Sein Führerschein wurde zunächst beschlagnahmt. Der Beschuldigte im ersten Fall wusste ja bereits Bescheid - die Polizei weist jedoch nochmals daraufhin: Auch wenn für das Führen eines E-Scooters kein Führerschein benötigt wird - ein E-Scooter ist kein Spielzeug sondern ein Kraftfahrzeug! Es gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Führen eines Kraftfahrzeugs. Wer betrunken auf dem E-Scooter erwischt wird, hat daher ebenfalls mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen zu rechnen! Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium MannheimStabsstelle ÖffentlichkeitsarbeitAnneliese BaasTelefon: 0621 174-1111E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.dehttp://www.polizei-bw.de/