BPOL NRW: Zwei Festnahmen und 740,50 Euro eingezogen – Fahndungserfolg durch Bundespolizei am Wochenende
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge, stellte die Bundespolizei am vergangenen Wochenende zwei Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Die erste Person wurde am Freitagmorgen während der Einreisekontrolle aus Gaziantep/ Türkei festgestellt. Gegen einen türkischen Staatsangehörigen wurde im Januar 2016 durch das Amtsgericht Eilenburg ein Strafbefehl erlassen. Laut diesem wird dem 56-Jährigen vorgeworfen, sich im Zeitraum von Mai bis Juni 2017 ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufgehalten zu haben. Der Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 390 Euro und 70 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei bezahlte. Im Anschluss konnte er seine Reise fortsetzen.
Am darauffolgenden Samstagabend wurde während der Ausreisekontrolle eines Fluges in die Türkei eine türkische Staatsangehörige festgestellt. Die 25-jährige hatte selber keine Flugabsicht, sondern begleitete ihren kranken Vater zum Abfluggate. Hierbei wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg im März dieses Jahres einen Haftbefehl erlassen hatte. Da sich die Frau aus Delmenhorst auf die ergangene Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft nicht gestellt hatte, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben. Die Erzwingungshaft von insgesamt acht Tagen konnte sie jedoch abwenden, indem sie den Betrag in Höhe von 200 Euro und 80,50 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei beglich. Anschließend konnte die Frau die Begleitung ihres Vaters zum Abfluggate fortsetzen.
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