Bundespolizeidirektion München: Die Inzidenzen steigen wieder, Sommerferien sind aber trotzdem -Die Bundespolizei möchte, dass Sie sicher reisen-

Ein weiterer Medieninhalt Das Schuljahr im Freistaat ist vorbei. Corona hat in den Schulen, KiTas und Kindergärten tiefe Spuren hinterlassen. Für unsere Schüler stehen jetzt aber sechs Wochen ohne Schule oder Home-Schooling auf dem Plan - und damit für viele trotz der Pandemie ein Flug in eins der Urlaubsparadiese weltweit oder zu Verwandten und Freunden im Ausland. Der Münchner Flughafen rechnet in diesen Wochen mit rund 24.000 Starts und Landungen und bietet 175 Ziele auf dem Globus an. Die größte Rolle dürfte hierbei der innereuropäische Mittelmeerraum spielen. Die Bundespolizei am Moos-Airport gibt Tipps, damit die Reise nicht schon am Flughafen endet und möglichst sicher, entspannt und vor allem gesund verläuft. Damit Passagiere am Münchner Airport ihre Urlaubsreise unbesorgt antreten können, haben die Institutionen am Airport seit langem ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Infektionsschutz umgesetzt. Diese können aber nur greifen, wenn alle an einem Strang ziehen. Beachten Sie also die Maskentragepflicht am Flughafen, die Aushänge und die Bodenmarkierungen, halten Sie Abstand und informieren Sie sich am besten vorab unter www.munich-airport.de/reisehinweise darüber, was Sie selbst zu einer gesunden Reise beitragen können. Überprüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente und die aktuellen Einreise- und Pandemieschutzbestimmungen des Ziellandes. Verlassen Sie sich nicht auf Erfahrungen aus dem letzten oder gar noch weiter zurückliegenden Jahren oder Erzählungen von Nachbarn, Kollegen und Bekannten. Auch Infos von vermeintlichen Experten in den sozialen Netzwerken sollten Sie mit Vorsicht genießen. Grundsätzlich gilt weltweit: Jede Person benötigt ein eigenes Reisedokument. Die Art der Papiere richtet sich nach dem Reiseziel. Ob Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis benötigt werden, erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes oder auf der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik. In bestimmten Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bundespolizei vor Ort am Flughafen gegen eine kleine Gebühr einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Unerlässlich dafür aber ist, dass Sie den Beamten ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können. Dieses Dokument wird jedoch nicht in allen Ländern anerkannt. Zu diesen Grenzübertrittsdokumenten kommt mittlerweile meist auch eine Nachweispflicht über eine erfolgte Corona-Impfung, eine bereits durchlebte Infektion oder einen entsprechend negativen Corona-Test. Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zugestimmt haben müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am Einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzuführen, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben. Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen Kindes angegeben werden; außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise sowie Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten. Zum Wohl der Kleinen und zum Schutz vor Kindesentziehungen und -entführungen werden Bundespolizisten genauer hinschauen und dies im Einzelfall überprüfen. Im Verdachtsfall werden die Beamten die Ausreise solange untersagen, bis Klarheit über die Beziehung zwischen Kind und Begleiter herrscht. Große Menschenansammlungen an Flughäfen und Bahnhöfen sind nicht nur aus Pandemieschutzgründen problematisch, sie sind auch beliebtes Ziel von Dieben. Lassen Sie daher Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Augenblicke. Machen Sie es für Taschendiebe unmöglich, an Ihr Geld und Ihre sonstigen Wertsachen zu kommen. Tragen Sie Geldbörsen und Wertsachen in verschlossenen Innentaschen, in einem Brustbeutel oder einer Gürtelinnentasche dicht am Körper. Halten Sie grundsätzlich genügend Abstand zu anderen. Aus Sicherheitsgründen achtet die Bundespolizei sowohl an Flughäfen als auch an Bahnhöfen auf sogenannte herrenlose Gegenstände und überprüft diese. Im Einzelfall kann dies den Flug- oder Bahnbetrieb beeinträchtigen, sogar zu Flugversäumnissen führen. Auch deshalb sollten Sie Ihr Gepäck immer im Blick behalten. Melden Sie verdächtige Personen oder Wahrnehmungen der Polizei oder dem Flughafenpersonal. Auch die Missachtung der Hygieneregeln kann den Urlaub vermiesen. Die Polizeibehörden am Airport schauen auch da genau hin und leiten im Bedarfsfall Daten zur Erstellung eines Bußgeldbescheides an die zuständigen Behörden weiter. Zudem sollten Sie aufgrund des gerade in dieser Zeit erhöhten Passagieraufkommens sowie der Infektionsschutzmaßnahmen und damit möglicherweise einhergehender längerer Wartezeiten in den Terminals genügend Zeit einplanen und frühzeitig am Flughafen sein. Um das Reisen noch einfacher und schneller zu gestalten, bietet die Bundespolizei Ihnen mittlerweile etwa 80 teilautomatisierte Grenzkontrollgates. Diese sind sowohl an den Ein- als auch an den Ausreisekontrollstellen im Terminal 1, im Terminal 2 installiert. Grundsätzlich profitieren bereits seit mehreren Jahren volljährige Bürgerinnen und Bürger der EU, der EWR-Staaten, aus Großbritannien und der Schweiz, die im Besitz eines elektronischen Reisepasses (ePass) sind, an diesen EasyPASS-Gates von einer beschleunigten Kontrolle und einer damit verbundenen Verringerung der Wartezeiten. Deutsche Staatsangehörige können auch den neuen deutschen Personalausweis im Scheckkartenformat nutzen. Seit knapp zwei Jahren kommen auch minderjährige Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, in den Genuss dieses beschleunigten Prozesses. Zudem können Staatsangehörige ausgewählter Nicht-EU-Staaten in einem Probebetrieb die EasyPASS-Gates in den Ausreisekontrollstellen im Terminal 2 und im Satelliten nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.easypass.de. Natürlich können Sie sich auch bei der Bundespolizei direkt informieren. Der Servicepoint der Bundespolizei am Flughafen München ist unter der Telefonnummer 089/973079888 oder auch per E-Mail (muc.sp@polizei.bund.de) rund um die Uhr zu erreichen. Für eine persönliche Beratung sind die dortigen Beamten täglich von halb sechs morgens bis 21 Uhr im Nordbereich des Terminals 2, Ebene 04 zu finden. In dringenden Fällen sind jedoch alle Bundespolizisten im Erdinger Moos jederzeit gerne ansprechbar. Aber nicht nur vor der Reise, auch vor der Rückkehr sollten Sie sich dringend, über die dann aktuell in Deutschland geltenden, Einreise- und Quarantäneregeln informieren. Die aktuellen Informationen finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums des Innern unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html oder des Bundesministeriums für Gesundheit unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html sowie auf den Seiten der jeweiligen Landesgesundheitsbehörden. Rückfragen bitte an: Rückfragen bitte an:Christian KöglmeierBundespolizei Flughafen MünchenNordallee 2 - 85356 München-FlughafenTelefon: 089/97307-9020E-Mail: bpol.muc.stsoea@polizei.bund.deDie Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich derBahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.Die Bundespolizei in Bayern nutzt für besondere Anlässe auch Twitter.Werden auch Sie Follower von @bpol_by!