Polizei nimmt jugendliche Räuber auf frischer Tat fest – Mettmann – 2107144
Am frühen Mittwochabend (28. Juli 2021) hat die Polizei vier Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren nach einem Raub auf einen 15-jährigen Mettmanner an der Straße Am Königshof in Mettmann auf frischer Tat festnehmen können. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein und bittet um Zeugenhinweise.
Das war geschehen:
Gegen 18:05 Uhr ging ein 15-jähriger Mettmanner, aus Richtung Talstraße kommend, mit einer 16-Jährigen über die Straße Am Königshof. In Höhe des dortigen Jugendhauses wurde er von einer Gruppe Jugendlicher angesprochen und aufgefordert, stehen zu bleiben. Drei Jugendliche zogen den jungen Mettmanner in eine Zufahrt und forderten die Herausgabe von Bargeld. Sie entwendetem dem 15-Jährigen seine mitgeführte Bauchtasche und durchsuchten diese nach Wertgegenständen. Als der Mettmanner sich wehrte, schlug einer der Täter ihn mehrfach ins Gesicht und verletzte ihn leicht. Ein Paar passierte zufällig die Tatörtlichkeit und wurde auf den Raub aufmerksam. Daraufhin flohen die Tatverdächtigen mit ihrer Tatbeute, mehreren Euro Bargeld, unerkannt in Richtung Talstraße.
Der Geschädigte informierte die Polizei, die unmittelbar eine Nahbereichsfahndung einleitete. Dank einer guten Personenbeschreibung konnten die Tatverdächtigen gegen 18:35 Uhr in Höhe der Talstraße / Ecke Goethestraße angetroffen werden. Die vier Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache Mettmann gebracht. Die Polizeibeamten leiteten ein Strafverfahren wegen Raubes ein und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung. Im Anschluss an erste kriminalpolizeiliche Maßnahmen wurden die 14 und 15 Jahre alten - zum Teil bereits in Erscheinung getretenen - Jugendlichen, an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
Die Kriminalpolizei bittet das Paar, welches Zeuge des Raubdeliktes geworden ist, oder auch andere Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Tathergang tätigen können, sich jederzeit mit der Polizei Mettmann, Telefon 02104 / 982 6250, in Verbindung zu setzen.
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