Kreis Viersen: Einbruchschutz: Sichern Sie auch Ihr Grundstück

Einfache Rechnung: Je mehr Zeit Wohnungseinbrecher zum Überwinden von Einbruchsicherungen benötigen, umso größer wird ihr Entdeckungsrisiko und daher steigt Ihre Chance, dass die Eindringlinge draußen bleiben und aufgeben! Erschweren Sie unerwünschten Eindringlingen das schon das Betreten Ihres Grundstückes durch geeignete Einfriedungen, die nicht ohne Weiteres überstiegen werden können. Offen stehende Gartentüren, Garagentore und Hofeinfahrten geben den Anreiz, Ihr Grundstück ungebeten zu betreten. Eine Grundstückseinfriedung ersetzt allerdings keinen mechanischen Einbruchschutz von Fenstern und Türen, kann diesen aber ergänzen. Hecken, Zäune und Mauern können als Teil der Gartenanlage das Grundstück abgrenzen und vor fremden Menschen, Tieren und neugierigen Blicken schützen. Aber beachten Sie: Ihren Sichtschutz können sich Straftäter auch zunutze machen. Eine ausreichende Beleuchtung und zusätzliche Bewegungsmelder werden daher empfohlen. Bei der Wahl der Einfriedung sind kommunale und gesetzliche Bestimmungen (Bauordnung, Nachbarschaftsgesetz) zu berücksichtigen. Informationen erhalten Sie beim örtlichen Bauamt. Wenn Sie sich umfassender über Sicherungsmöglichkeiten informieren möchten, können Sie sich dazu mit unseren technischen Sicherheitsberatern und Sicherheitsberaterinnen in Verbindung setzen. Hier bekommen Sie alle Informationen rund um das Thema Einbruchschutz, staatliche Förderung von Sicherungsmaßnahmen und Hinweise auf speziell geschulte Fachkräfte, die die Nachrüstungen ausführen. Unser Expertentelefon ist erreichbar unter 02162-377-3139 (Anrufbeantworter: Wir rufen zurück!). Infos dazu auch unter https://viersen.polizei.nrw .Ihre Polizei wünscht Ihnen eine sichere und gesunde Zeit./ah (613) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde ViersenPressestelleAntje HeymannsTelefon: 02162/377-1191Fax: 02162/377-1199E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de