BPOLI LUD: Zwei Mal klickten die Handfesseln
In der Nacht zu Samstag stellten die Beamten zunächst einen 30-Jährigen aus Polen, der zuvor über die Stadtbrücke von Zgorzelec nach Görlitz spaziert war. Weil der Mann keine Dokumente mitführte, ist eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt worden. Dabei stellte sich neben der Identität heraus, dass der Name des anschließend Fest-genommenen gleich mehrfach auf der Fahndungsliste erschien. So hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg u. a. zwei Vollstreckungshaftbefehle ausgestellt, weil der Verurteilte auf zwei Strafbefehle nicht reagiert bzw. Geldstrafen nicht bezahlt hatte. Im ersten Fall war er im April 2020 vom Amtsgericht Würzburg wegen Körperverletzung und im November 2020 nochmals vom Amtsgericht Würzburg wegen gefährlicher Körperverlet-zung verurteilt worden. Seine Schulden gegenüber der Justiz beliefen sich letztlich auf 4.900,00 Euro Strafe. Weil er das Geld nicht aufbringen konnte, kam er ersatzweise in eine Justizvollzugsanstalt. Im Übrigen hät-te der Verurteilte gar nicht einreisen dürfen, denn vor ca. einem Jahr war ihm von der Würzburger Ausländerbehörde das Freizügigkeitsrecht ent-zogen worden. Vor diesem Hintergrund zeigte die Bundespolizei den Verdacht des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz an.
Auf dem Autobahnrastplatz Am Wacheberg klickten dann am Sonntag-vormittag ein zweites Mal die Handfesseln. In dem Fall war es ein 56-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Gifhorn, der festgenommen wur-de. Auch für ihn führte der Weg später in die Justizvollzugsanstalt. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz hatte zuvor einen Untersu-chungshaftbefehl aus Wolfsburg in Vollzug gesetzt. Demnach wird gegen den Angeklagten wegen Betruges ermittelt.
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