BPOLI MD: Ein Wochenende und gleich fünf vollstreckte Haftbefehle am Hauptbahnhof

Am vergangenen Wochenende klickten sinnbildlich gleich dreimal die Handschellen auf dem Hauptbahnhof Halle. Los ging es am Samstag, den 31. Juli 2021, gegen 08.20 Uhr. Eine Streife kontrollierte einen 49-jährigen Deutschen und stellte nach dem Abgleich seiner Personalien im Fahndungsbestand der Polizei einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle vom 23. Juli 2021 fest. Demnach wurde der Gesuchte Ende Juni 2021 durch das Amtsgericht Halle wegen mehrerer Diebstähle zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Da er unbekannten Aufenthaltes war, erging der Haftbefehl. Der Mann wurde davon am Samstag in Kenntnis gesetzt, festgenommen und an die Justizvollzugsanstalt übergeben. Ganz so schlimm erging es den beiden anderen Personen nicht. Ein 49-Jähriger wurde am Sonntag, den 1. August 2021 gegen 01:10 Uhr kontrolliert. Durch den Abgleich seiner Daten wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg, hier die Zweigstelle Halberstadt bereits im Juli 2019 einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann erließ, nachdem ihn das Amtsgericht Halberstadt wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen oder einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt hatte. Da er weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Haftantritt stellte, erging der Haftbefehl. Dies eröffneten die Bundespolizisten den ungarischen Staatsbürger und er zahlte die Geldstrafe samt den entstandenen Kosten von 77 Euro. Anschließend war er wieder ein freier Mann. Am selbigen Tag wurde die Bundespolizei durch Mitarbeiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens über eine Person unterrichtet, welche sich im Gleisbereich des Gleises 10 befand. Eine Streife eilte vor Ort und stellte den 34-Jährigen anschließend im Zug fest. Er wurde über den unerlaubten Aufenthalt im Gleis belehrt und erhielt dementsprechend eine Ordnungswidrigkeitsanzeige sowie ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro, welches er auch sofort beglich. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab dann gleich drei Erzwingungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Halle aus dem Jahr 2020. Hierbei wurde er wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz durch das Amtsgericht Merseburg beziehungswiese Eisleben zu 2, 5 und 20 Tagen Erzwingungshaft verurteilt. Dies hätte er mit der Zahlung von 100, 160 sowie 500 Euro abwenden können, was er aber nicht tat. Auch den Haftantritt ignorierte er, worauf es zu den Haftbefehlen kam. Dies wurde dem Italiener so offenbart. Er wurde festgenommen und mit zur Dienststelle genommen. Dort telefonierte er mit seinem Arbeitgeber, der sich bereit erklärte, die Geldstrafen zu zahlen. Nach Eingang der Einzahlungsbestätigungen konnte auch er die Dienststelle wieder verlassen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion MagdeburgTelefon: +49 (0) 391-56549-505Mobil: +49 (0) 152 / 04617860E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.dehttp://www.bundespolizei.deTwitter: @bpol_pir