BPOLI LUD: Kein Geld für Geldstrafe übrig
Weil er offensichtlich kein Geld zum Bezahlen einer offenen Geldstrafe übrig hatte, wurde ein 25-Jähriger aus Polen gestern zur Justizvollzugs-anstalt gebracht. Hätte der Verurteilte hingegen 800,00 Euro aufgewen-det, wäre er auf freiem Fuß geblieben. Der Mann war am Montagvormit-tag am Rande von Bad Muskau von Bundespolizisten ergriffen worden. Diese hatten bei der Überprüfung seiner Identität festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Schwerin vor ungefähr fünf Monaten einen Haftbe-fehl ausgestellt hatte. Dem Haftbefehl lag eine Verurteilung durch das Amtsgericht Wismar wegen Diebstahls zugrunde.
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