BPOL NRW: Eine Person, drei Haftbefehle – Festnahme durch Bundespolizei

Während der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/ Libanon kontrollierte die Bundespolizei am Mittwochabend (04.08.) einen 33-jährigen Mann, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Gleich drei Staatsanwaltschaften hatten gegen den Deutschen einen Haftbefehl erlassen. Der erste Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde im Mai dieses Jahres wegen Diebstahl verhängt. Laut diesem hatte der Verurteilte eine Restfreiheitsstrafe von 51 Tagen zu verbüßen. Der zweite Haftbefehl wurde ebenfalls im Mai diesen Jahres wegen Nötigung von der Staatsanwaltschaft Duisburg erlassen. Demnach hatte der Mann noch 284 Tage Restfreiheitsstrafe zu verbüßen. Der dritte Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Essen am 02.08.21 wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verfügt. Hier wurde gegen den Mann eine Erzwingungshaft von 4 Tagen angeordnet. Die Bundespolizei eröffnete dem Essener die Haftbefehle und brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt AugustinPressestelleBundespolizeiinspektion Flughafen DüsseldorfTelefon: 0211-9518-108E-Mail: presse.dus@polizei.bund.deTwitter: https://twitter.com/BPOL_NRWwww.bundespolizei.de