Unfall zwischen E-Scooter-Fahrer und Radfahrerin
(He.)
Am 04.08.2021 um 13:25 kam es in Bad Nenndorf auf der Lehnhast zu einem Unfall mit seinem E-Scooter- Fahrer (22 Jahre) und einer Radfahrerin (63 Jahre).
Der E-Scooter-Fahrer fuhr verbotener weise auf dem Fußweg in der Lehnhast und übersah die mit ihrem Fahrrad aus dem Eichendorffplatz nach rechts in die Lehnhast einbiegende Radfahrerin.
Die Radfahrerin stürzte daraufhin und verletzte sich am linken Handgelenk. Die Radfahrerin wurde in das Klinikum Vehlen verbracht.
Regeln für E-Scooter:
E-Scooter sind Versicherungspflichtig.
Mindestalter zur Nutzung von E-Scootern ist 14 Jahre.
E-Scooter dürfen nicht auf Busspuren, auf
Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren.
Das Verkehrszeichen "Fahrrad frei" berechtigt nicht zum Befahren mit dem E-Scooter.
Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?
Grundsätzlich müssen Sie auf den Radverkehrsflächen(Radwegen) fahren. E-Scooter-Fahrer sollten Ihre Geschwindigkeit anpassen und ermöglichen dem schnellen Radverkehr das Überholen ermöglichen.
Sind Fahrradwege nicht vorhanden, müssen Sie die Fahrbahn und nicht den Fuß-/Gehweg nutzen. Hierbei ist möglichst weit rechts zu fahren.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / SchaumburgPolizeikommissariat Bad NenndorfKurhausstraße 431542 Bad NenndorfTelefon: 05723/94610E-Mail: poststelle@pk-bad-nenndorf.dehttp://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg/