Angabe von falschen Personalien wird per Haftbefehl gesuchten Mann zum Verhängnis- Fahrgast gibt Personalien von aktuell inhaftierten Person an…
Am 05.08.2021 gegen 14.30 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per Haftbefehl gesuchten Mann (m.43) im S-Bahnhaltepunkt Stadthausbrücke fest. Zuvor konnte der polnische Staatsangehörige gegenüber DB-Kontrolleuren in einer fahrenden S-Bahn der Linie S 1 keinen gültigen Fahrschein vorweisen.
Daraufhin wurde eine Streife der Bundespolizei zur Feststellung der Personalien angefordert.
-Fahrgast ohne Fahrschein gibt Personalien eines aktuell
inhaftierten Mannes an-Nach Erreichen der S-Bahnstation konnte der Mann sich gegenüber den eingesetzten Bundespolizisten nicht ausweisen.
Die mündlichen Angaben des 43-Jährigen wurden zunächst im Fahndungssystem überprüft.
Ergebnis: Die Person mit den angegebenen Personalien ist inhaftiert und hat aktuell eine Freiheitsstrafe zu verbüßen.
"Auch der letzte Versuch des polnischen Staatsangehörigen sich der bevorstehenden Festnahme entziehen zu können scheiterte." Mit den Tatsachen konfrontiert, gab der 43-Jährige dann an, dass er zwar in Haft war, aber entlassen wurde; sein Entlassungsschein habe er bei einem Freund hinterlegt.
-Bundespolizisten lassen sich nicht "hinters Licht" führen-"Natürlich wurden die Polizeibeamten nunmehr misstrauisch. Ein Telefonat mit der zuständigen Haftanstalt führte sehr schnell zur Klärung des Sachverhaltes. Der polnische Staatsangehörige hatte falsche Personalien gegenüber den Polizisten angegeben; bei den angegebenen Personaldaten handelte es sich um einen Mann, der aktuell inhaftiert ist. Eine Nachschau durch die Beamten der Haftanstalt ergab, dass der Mann sich auch wirklich in seiner Zelle befand."
-Festnahme und Zuführung in die U-Haftanstalt-Der polnische Staatsangehörige wurde daraufhin zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof verbracht. Die Abnahme elektronischer Fingerabdrücke führte sehr schnell zu den echten Personaldaten und einer Ausschreibung zur Festnahme.
Der polizeilich bekannte Mann wurde mit einem U-Haftbefehl wegen Verdacht des versuchten schweren Diebstahls gesucht. Weiterhin bestanden vier Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft wegen Eigentumsdelikten, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Beleidigung gegen den Gesuchten.
Bundespolizisten veranlassten nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen die Zuführung des Gesuchten in die U-Haftanstalt.
Ein weiteres Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Fahren ohne Fahrschein) sowie ein Verfahren wegen falscher Angaben der Personalien wurden eingeleitet.
RC
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