BPOL NRW: 1.200 Euro eingezogen und eine Ausreise gescheitert – Bundespolizei fahndet erfolgreich

Am gestrigen Dienstagmorgen (10.08.) wurde ein 38-jähriger Mann zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Adana/ Istanbul vorstellig. Hierbei wurde durch den kontrollierenden Beamten festgestellt, dass der Türke durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal im Mai 2021 wegen Körperverletzung zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen konnte der Mann, dank seiner Verwandtschaft, abwenden, in dem die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro für ihn beglichen wurde. Im Anschluss setzte der Essener seine Heimreise fort. Ein paar Stunden später wurde im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreiskontrolle eines Fluges nach Istanbul/ Türkei ein Iraker festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte gegen den 28-Jährigen im Juni dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Laut diesem wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, im Mai 2020 ohne erforderliche Fahrerlaubnis mit einem BMW auf der A3 gefahren zu sein. Da der Mann aus Essen der Hauptverhandlung im Juni 2021 fernblieb, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mann wurde im Laufe des Tages beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt AugustinBundespolizeiinspektion Flgh. DüsseldorfAnne RohdeTelefon: 0211 9518 108E-Mail: presse.dus@polizei.bund.deTwitter: https://twitter.com/BPOL_NRWwww.bundespolizei.dePostfach 30 04 4240404 DüsseldorfWeitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.