Seniorin ließ Verletzte zurück
Die Polizei weist aus aktuellem Anlass auf die Verhaltensweisen nach einem Verkehrsunfall hin.
Eine 17-Jährige beabsichtigte am Donnerstagnachmittag (12. August) um 16.30 Uhr in Höhe einer Querungshilfe die Straßenseite der Luxemburger Straße zu wechseln. Zu diesem Zeitpunkt herrschte reges Verkehrsaufkommen. Als der Fahrzeugverkehr stoppte, betrat die 17-Jährige die Fahrbahn und eine 70-jährige Autofahrerin fuhr zeitgleich mit ihrem blauen Kleinwagen wieder an. Beim Zusammenstoß ist die junge Frau leicht verletzt worden. Nach einem kurzen Gespräch hinterließ die Seniorin zwar ihren Namen und ihre Anschrift, war jedoch nicht gewillt, diesen Verkehrsunfall bei der Polizei zu melden und fuhr davon. Die Verletzte begab sich selbständig in ein Krankenhaus, wo ihre Verletzungen dokumentiert worden sind. Zusammen mit ihrer Mutter zeigte sie später den Sachverhalt in einer Polizeidienststelle an. Das Verkehrskommissariat in Hürth hat die Ermittlungen wegen des Verkehrsunfalles mit Personenschaden und Flucht aufgenommen.
Die Polizei weist darauf hin, dass alle am Unfall Beteiligten zur Hilfeleistung gegenüber Verletzten und zur Feststellung der eigenen Unfallbeteiligung verpflichtet sind. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist der Tatbestand der Fahrerflucht in § 142 geregelt. Dort heißt es, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. (bm)
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