BPOLI LUD: Von der Straße in die Justizvollzugsanstalt

Am vergangenen Wochenende führte für zwei polnische Bürger der Weg von der Straße unmittelbar in die Justizvollzugsanstalt. Gegen einen 43-Jährigen setzte eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Görlitz am Samstag einen knapp zwei Monate alten Haftbefehl in Vollzug. Der Angeklagte, der im Januar nicht zur Hauptverhandlung er-schienen war, befindet sich nun in Sicherungshaft. Bundespolizisten hatten den Gesuchten davor am Nachmittag in der Berliner Straße ergriffen. Abgesehen von der Fahndungsnotiz hinsichtlich der offenen Strafe war der Mann auch unerlaubt eingereist. Ermittlungen ergaben, dass ihm bereits im Herbst 2017 vom Landkreis Görlitz das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet entzogen worden war. Der Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz wurde angezeigt. Ein 38-Jähriger, der am gestrigen Sonntag in der Bahnhofstraße festgenommen wurde, konnte dagegen eine Geldstrafe nicht begleichen. Das Amtsgericht Chemnitz hatte im Herbst 2019 wegen Erschleichens von Leistungen die Zahlung von 576,00 Euro angeordnet. Derzeit befindet sich noch ein 35-jähriger aus Polen in der Dienststelle. Auch er war in der Neißestadt bzw. ebenfalls auf der Berliner Straße festgenommen worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass das Amtsgericht Görlitz vor ein paar Tagen einen Haftbefehl ausgefertigt hatte. Ob auch dieser Haftbefehl in Vollzug gesetzt wird, darüber entscheidet noch heute ein Richter. Unabhängig von dem Haftbefehl nimmt der Beschuldigte eine Strafanzeige mit nach Hause oder ggf. mit ins Gefängnis. Schließlich fanden die Beamten in einer Tasche seiner Hose ein verbotenes Reizstoffsprühgerät und stellten es sicher. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion LudwigsdorfPressesprecherMichael EnglerTelefon: 0 35 81 - 3626-6110E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.dewww.bundespolizei.de