BPOL NRW: Trotz falscher Namensangabe vollstreckt Bundespolizei Haftbefehl
In der Nacht von Sonntag auf Montag (16. August) vollstreckten Bundespolizisten gegen einen 41-Jährigen einen Haftbefehl, obwohl dieser gegenüber der eingesetzten Beamten einen falschen Namen angab.
Im Hauptbahnhof Gelsenkirchen kontrollierten Bundespolizisten gegen 00:30 Uhr den Deutschen. Der Mann aus Gelsenkirchen gab an, dass er keine Ausweisdokumente vorzeigen könne. Daraufhin teilte er gegenüber den Beamten mutmaßlich einen falschen Vornamen mit. Weitere Recherchen blieb erfolglos.
Die Bundespolizisten glaubten dem Mann nicht und verbrachten ihn in die Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof, um weitere Ermittlungen durchzuführen. Dabei stellte sich heraus, dass der Polizeibekannte gegenüber den Einsatzkräften falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hat und per Haftbefehl gesucht wird.
Die Staatsanwaltschaft Essen hatte den Gelsenkirchener zur Festnahme aufgrund Erschleichen von Leistungen in fünf Fällen, wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen und wegen Diebstahls ausgeschrieben. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte den Mann bereits im November 2019 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Da der 41-Jährige ohne festen Wohnsitz sich der Strafvollstreckung bisher entzogen hatte, wurde er nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Anschließend leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der falschen Namensangabe ein.
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