210817-4-K Zivilpolizisten verhindern betrügerischen Wohnmobil-Verkauf – Festnahmen
Am Montagnachmittag (16. August) haben Polizisten des rechtsrheinischen Einsatztrupps zwei Verdächtige (beide 35) verfolgt, die sie bereits aus betrügerischen Fahrzeugverkäufen kannten. Dass sie den richtigen Riecher hatten, stellte sich um kurz nach 15 Uhr heraus, als die Männer mit ihrem Sprinter von der Frankfurter Straße in Höhenberg zu einem Parkplatz in Dünnwald fuhren, wo sie Ausrüstung aus einem in Castrop-Rauxel angemieteten Wohnmobil in den Sprinter luden. Die Polizisten gaben sich zu erkennen. Da die Männer sich in Widersprüche zu dem von einer Frau angemieteten Camper verstrickten, durchsuchten die Zivilfahnder beide Fahrzeuge. Als sie in dem Sprinter ein Magazin mit scharfer Munition und ein fremdes Personaldokument fanden, nahmen sie beide fest und brachten sie zur Vernehmung auf die Wache.
Warnung:
Im Internet werden zahlreiche gemietete oder gestohlene Fahrzeuge angeboten. In diesem Jahr sind allein in Köln bereits rund 60 Fälle (davon rund 15 Wohnmobile) angezeigt worden. So können Sie sich gegen Betrug beim Wohnmobilkauf schützen:
Bei vermeintlich besonders günstigen Angeboten, ist fraglich:
Warum sollten Fahrzeuge so viel günstiger angeboten werden? Warum bekomme ich den Zuschlag, obwohl ich hunderte Kilometer entfernt wohne - ist niemand anderes im Internet auf den Wagen aufmerksam geworden? Warum hat kein Händler den Wagen gekauft?
+++ Gerade Wohnmobile sind derzeit stark nachgefragt und selten günstig zu erwerben. +++
Die Polizei rät:
- Achten sie beim Kauf darauf, den Wagen an der Wohnanschrift des
Anbieters zu besichtigen. - Seien sie achtsam, wenn an der angegebenen Anschrift der Namen
des Anbieters nicht auf der Klingel verzeichnet ist und dieser erst
nach Ihnen am vereinbarten Ort eintrifft. Warum sollte man auf der
Straße einen hohen Geldbetrag in bar übergeben? - Schauen sie sich die Zulassungspapiere gut an,
Rechtschreibfehler sollten in amtlichen Dokumenten nicht zu finden
sein. So wird aus dem Geländewagen schnell ein "Gelendewagen" oder
die Groß- und Kleinschreibung ist fehlerhaft. - Achten sie auf die in den Zulassungspapieren eingetragenen
Ausstellungsbehörden. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, besser
bekannt als Fahrzeugschein, ist auf der Rückseite die
Ausstellungsbehörde bereits aufgedruckt. Stimmt diese mit der Behörde
auf der Vorderseite überein oder wurde diese nachträglich verändert?
Die Stadt Köln nutzt beispielsweise keine Zulassungsdokumente aus
Dresden. - Liegt nur ein Fahrzeugschlüssel vor, ist dies immer ein
Verdachtsmoment, dass es sich möglicherweise um ein Mietfahrzeug
handelt. Sind zwei Schlüssel vorhanden, prüfen sie deren
Funktionalität. Oft handelt es sich um Dummy-Schlüssel ohne Funktion.
Auch ist eine angeblich leere Batterie ein Hinweis auf einen falschen
Schlüssel. (as/de)Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeipräsidium KölnPressestelleWalter-Pauli-Ring 2-651103 KölnTelefon: 0221/229 5555e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.dehttps://koeln.polizei.nrw