BPOL NRW: Urlaubsreise endete „kurzfristig“ bei der Bundespolizei – Vorläufige Festnahme eines 49-Jährigen

Am vergangenen Samstagmorgen (21.08.21) wurde ein 49-jähriger Mann am Flughafen Düsseldorf durch die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreise eines Fluges aus Ankara/ Türkei kontrolliert. Hierbei stellten die Polizisten fest, dass der Niederländer von der Staatsanwaltschaft Stade bereits seit April 2017 wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Fahndung ausgeschrieben war. Die 19-tägige Restersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 40 Tagen Gesamtstrafe, konnte der Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 570 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte der in den Niederlanden lebende Mann seine Heimreise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt AugustinBundespolizeiinspektion Flughafen DüsseldorfPressestelleTelefon: 0211-9518-108E-Mail: presse.dus@polizei.bund.deTwitter: https://twitter.com/BPOL_NRWwww.bundespolizei.de