19-jähriger Autofahrer flüchtet vor Polizeikontrolle – Fahrer unter Drogeneinfluss und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis
Ein 19-jähriger Autofahrer wollte sich am frühen Montagmorgen im Stadtteil Neckarstadt einer Polizeikontrolle entziehen und flüchtete vor der Polizei. Der Skoda fiel einer Polizeistreife gegen 4.30 Uhr in der Eisenlohrstraße auf. Nachdem das Fahrzeug den Streifenwagen passiert hatte, schaltete der Fahrer das Licht aus und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Friedrich-Ebert-Straße. Die Polizeibeamten folgten daraufhin dem Flüchtenden. Dieser raste durch den Stadtteil Neckarstadt, über die Kurpfalzbrücke durch die Oststadt, bis das Fahrzeug am Hans-Reschke-Ufer schließlich gestoppt werden konnte. Während der Flucht missachtete der 19-Jährige mehrere rote Ampeln, fuhr mit einer Geschwindigkeit von bis zu 120 km/h und führte riskante Fahrmanöver durch, um zu verhindern, dass er durch die Beamten überholt wurde. Am Hans-Reschke-Ufer musste er schließlich wegen der dortigen Sperrpfosten anhalten. Er verließ daraufhin fluchtartig das Fahrzeug und rannte in Richtung Neuostheim davon. Durch einen Polizeibeamten konnte er schließlich eingeholt werden. Gegen seine Festnahme setzte er sich zur Wehr, konnte jedoch überwältigt und zum Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt gebracht werden. Ein hier durchgeführter Alkoholtest ergab keinen Befund, ein Drogentest reagierte jedoch auf Amphetamin, Kokain und Cannabis. Ihm wurde anschließend eine Blutprobe entnommen. Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass der 19-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und das Fahrzeug ohne Wissen des Fahrzeughalters in Betrieb genommen worden war. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Gegen den 19-Jährigen wird nun wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Straßenverkehrsgefährdung, Fahrens unter Drogeneinfluss, Verdacht des Drogenbesitzes, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Widerstands gegen Polizeibeamte ermittelt. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß entlassen.
Gegen einen 21-jährigen Mitfahrer wird wegen unbefugter Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs ermittelt, da er die Fahrzeugschlüssel ohne Wissen des Halters an sich genommen und an den 19-jährigen Fahrer weitergegeben hatte.
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