BPOL NRW: Haft dank Freund umgegangen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Am gestrigen Montag (23. August) und in der Nacht zu Dienstag vollstreckten Bundespolizisten unter anderem drei Haftbefehle am Flughafen Dortmund und am Hauptbahnhof Essen. Eine Person konnte die Freiheitsstrafe umgehen, zwei weitere wurde in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Gegen 09:15 Uhr wurde ein 27-Jähriger bei der Einreisekontrolle aus Sofia/ Bulgarien am Dortmunder Flughafen vorstellig. Zum Vorschein kam eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Bremen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das Amtsgericht Bremen hatte den bulgarischen Staatsangehörigen bereits im November 2018 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Haftpflichtversicherungsvertrag verurteilt.
Einen Teil seiner Strafe hatte der Mann bereits beglichen, jedoch blieb noch eine Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 280 Euro offen. Dank eines Freundes konnte er die Ersatzfreiheitsstrafe umgehen, da dieser die geforderte Geldstrafe bei einer Polizeiwache in Oyten für den 27-Jährigen beglich.
Anschließend konnte der Bulgare seine Reise fortsetzen.
Am späten Nachmittag (gegen 17:00 Uhr) kontrollierten Bundespolizisten eine 32-Jährige im Hauptbahnhof Essen. Die eingesetzten Beamten stellten fest, dass die Frau von der Staatsanwaltschaft Arnsberg zur Festnahme ausgeschrieben war.
Das Amtsgericht Schmallenberg hatte die Deutsche im Februar 2021 rechtskräftig wegen Betruges geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Die Verurteilte stellte sich der Strafantrittsladung bisher jedoch nicht.
Da die Essenerin die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro nicht begleichen konnte, brachten Beamte diese nach ihrer Festnahme für 40 Tage in die Justizvollzugsanstalt.
In der Nacht von Montag auf Dienstag (24. August) stellten Bundespolizisten gegen 03:00 Uhr einen Deutschen im Essener Hauptbahnhof fest. Der 51-Jährige trug keine Ausweispapiere mit sich, jedoch konnte mit Hilfe seiner Angaben eine Überprüfung seiner Personalien durchgeführt werden. Diese ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Essen wegen Diebstahls. Das Amtsgericht Essen hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Die Beamten brachten den Essener in die Wache der Bundespolizei. Dabei wurde eine geringe Menge Marihuana in seiner Tasche gefunden. Nach der Sicherstellung wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Anschließend wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
*RO
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