Weststadt: Alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis unterwegs – Autofahrer missachtete polizeiliche Haltezeichen und Rotlicht zeigende Ampelanlagen – Strafanzeige
In den frühen Morgenstunden des 29.08.2021 fiel einer Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei auf der Endenicher Straße in der Bonner Weststadt ein Pkw-Fahrer auf:
Gegen 05:30 kam der Fahrer des Wagens der Streifenwagenbesatzung auf der Victoriabrücke ohne eingeschaltetes Licht entgegen - der Mann war in Richtung Endenicher Straße unterwegs.
Als die Polizisten sich daraufhin bemerkbar machten, beschleunigte der Fahrer seinen Wagen augenscheinlich stark und fuhr weiter in Richtung Endenicher Straße. Die Beamten fuhren dem Verdächtigen nach und stellten fest, dass er auf der weiteren Fahrt mehrere Rotlicht zeigende Ampelanlagen und auch die deutlichen Haltezeichen (Blaulicht und Schriftzug Stopp Polizei) missachtete.
In Höhe eines Tankstellengeländes fuhr der Verdächtige auf die Fahrspur des Gegenverkehrs und bog nach links in die Brucknerstraße ab - hier stoppte er seine Wagen schließlich.
Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich der Mann deutlich aggressiv und unkooperativ gegenüber den polizeilichen Einsatzkräften. Aufgrund seines Verhaltens wurde er schließlich von den Polizisten fixiert. Im Wagen befanden sich noch zwei weitere Beifahrerinnen.
Bei der Überprüfung des Fahrers nahmen die Polizisten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers wahr. Darüber hinaus ergaben sich Anhaltspunkte für eine mögliche Drogeneinwirkung.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 31-Jährigen ergab einen Wert von rund 1,3 Promille. Einen freiwilligen Drogenvortest lehnte der Beschuldigte ab. Zur Beweissicherung wurde die Entnahme von Blutproben angeordnet. Darüber hinaus stellten die Beamten den Fahrzeugschlüssel sicher.
Im Zuge der weiteren Überprüfungen stellte sich weiterhin heraus, dass der 31-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Das zuständige Verkehrskommissariat führt nun die weitergehenden Ermittlungen, unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinwirkung.
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