Illegale Hanf-Produkte gehandelt – Umfangreiche Durchsuchung – Verfahren eingeleitet
Bereits am Jahresanfang warnten Polizei Essen und Polizei Oberhausen vor illegalen Cannabidiol (CBD) Produkten, die Verkäufer an unterschiedlichen Verkaufsstellen öffentlich anbieten.
Auch wenn diese Produkte nur einen vergleichsweise geringeren Rausch-Effekt erzeugen können, sind Verkauf und Erwerb und damit auch der Besitz dieser Cannabisprodukte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) grundsätzlich strafbar. Selbst wenn der in THC Gehalt der CBD-Produkt 0,2% nicht übersteigen sollte, ist dieser Gehalt letztlich unerheblich. Denn durch den Verkauf von THC-haltigem und konsumfähigem Material, macht sich der Betreiber wegen Handel und der Käufer wegen Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar.
Den Verkäufer erwartet beim Verkauf sogar ein Strafverfahren wegen illegalen gewerblichen Handel von Betäubungsmitteln, welches mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft wird (gem. §29 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 BtMG).
In den Mittagsstunden durchsuchten gestern (2.9.) Drogenermittler die Geschäfts- und Privaträume eines 27-jährigen Oberhauseners. Der Mann stand bereits im Verdacht, in einem Sterkrader Ladenlokal illegale Substanzen vertrieben zu haben.
Bei der gerichtlich verfügten Durchsuchung stellten die Ermittler über ein Kilogramm verdächtiger Substanzen, sowie Datenträger und Geschäftsunterlagen sicher, die jetzt genau ausgewertet werden.
Der Oberhausener wird sich dafür in einem Verfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
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