BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt zehn Haftbefehle am Flughafen Köln/Bonn

Am vergangenen Wochenende im Zeitraum von Freitag bis Montagmorgen nahmen Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn insgesamt zehn Personen fest. Zunächst wurde am frühen Freitagmorgen (3. September 2021) gegen 3:20 Uhr ein 59-Jähriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Ankara vorstellig. Die Bundespolizisten stellten hierbei einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Betruges fest. Der türkische Staatsangehörige wurde festgenommen und zuständigkeitshalber an die Kölner Polizei übergeben, die ihn in Untersuchungshaft nahm. Gegen 7:30 Uhr folgte der nächste Fahndungstreffer: Ein 33-Jähriger kam aus Adana zur Einreisekontrolle, wo ihn Bundespolizisten kontrollierten. Gegen den türkischen Staatsangehörigen bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch er wurde an die Kölner Polizei übergeben und in den Polizeigewahrsamsdienst eingeliefert. Um 12:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei dann einen polnischen Staatsangehörigen am Flughafenbahnhof. Gegen den 44-Jährigen bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, da der Gesuchte zwei Strafbefehle wegen Erschleichen von Leistungen nicht bezahlt hatte. Auch er wurde an die Kölner Polizei übergeben - ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von 23 Tagen. In der Nacht zum Samstag wurde dann gegen 00:00 Uhr ein 29-Jähriger Türke im Rahmen der Ausreise nach Dalaman kontrolliert. Auch hier stellten die Beamten eine Fahndungsnotierung fest. Nach dem Gesuchten wurde wegen Rauschgiftkriminalität mit dem Ziel der Auslieferung nach Belgien gefahndet. Er wurde vorläufig in Haft genommen und der Kölner Polizei übergeben. Rund eine Stunde später wurden die Bundespolizisten erneut fündig: Bei der Ausreise nach Bodrum kontrollierten sie einen 46-Jährigen Mann - dieser wurde durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Wegen Bedrohung war er zu einer Geldstrafe i.H.v. 3400 Euro verurteilt worden, die der türkische Staatsangehörige jedoch nicht beglichen hatte -ihm drohten 85 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Diese konnte der Gesuchte jedoch im letzten Moment abwenden, in dem er den offenen Betrag noch vor Ort bezahlte. Ebenfalls einer angedrohten Ersatzfreiheitsstrafe entgehen konnte ein 51-jähriger Grieche, der im Zuge der Ausreise nach Kavala kontrolliert worden war. Auch gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwalt Nürnberg-Fürth vor, da er eine Geldstrafe wegen Betruges nicht bezahlt hatte. Nachdem er die offene Forderung über insgesamt 592,50 Euro beglichen hatte, wurde auch er auf freien Fuß gesetzt. Am Sonntagmorgen konnte die Bundespolizei den nächsten Fahndungserfolg verbuchen, als sie einen 46-Jährigen Deutschen kontrollierten, der nach Rom reisen wollte: Nach ihm ließ die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit Vollstreckungshaftbefehl suchen, da der Mann eine Geldstrafe wegen Betruges nicht bezahlt hatte. Die drohende Ersatzfreiheitsstrafe konnte jedoch auch er durch Zahlung von insgesamt 1380 Euro abwenden und im Anschluss seine Reise fortsetzen. In der Nacht zum Montag (6. September) wurde dann ein weiterer Haftbefehl bei einem belgischen Staatsangehörigen festgestellt, als dieser zur Ausreise nach Istanbul kontrolliert wurde. Der 25-Jährige war durch das Amtsgericht Aachen im Jahr 2018 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe i.H.v. 400 Euro verurteilt worden, hatte diese jedoch nicht bezahlt. Die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen musste er jedoch nicht antreten, da er den offenen Betrag noch vor Ort begleichen konnte. Nur wenige Minuten später wurden die Bundespolizisten erneut fündig: Im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Stansted führten sie einen Fahndungsabgleich bei einem 52-Jährigen durch. Der Deutsche wurde mit Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht. Der Mann war im Jahr 2016 durch das Amtsgericht Dortmund wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe i.H.v. 4500 Euro verurteilt worden, die dieser jedoch nicht bezahlt hatte. Nun erwarten den Gesuchten 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Er wurde zuständigkeitshalber an den Polizeigewahrsamsdienst der Kölner Polizei übergeben. Den vorläufig letzten Haftbefehl vollstreckten die Beamten dann gegen 4:00 Uhr, als sie einen türkischen Staatsangehörigen bei dessen Einreise aus Antalya kontrollierten und eine Fahndungsabfrage durchführten: Der 35-Jährige wurde durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gesucht. Im letzten Jahr hatte ihn das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Auslandspflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe i.H.v. 300 Euro verurteilt. Da der Gesuchte die Geldstrafe jedoch nicht bezahlt hatte, drohten ihm nun 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Zu dieser kam es jedoch für ihn glücklicherweise nicht, da er den offenen Betrag begleichen und im Anschluss seine Reise fortsetzen konnte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Köln/Bonn Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2203/9522-1040 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.