BPOL NRW: Drei Haftbefehle am Wochenende / Bundespolizei nimmt Gesuchte am Flughafen Köln/Bonn fest
Am vergangenen Wochenende haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln/Bonn insgesamt drei Haftbefehle vollstreckt. Während zwei der Gesuchten einer Freiheitsstrafe durch Begleichung einer offenen Zahlung abwenden konnten, endete die Reise für einen Dritten mit der Einlieferung in Haft.
Am Freitag (10. September 2021) reiste eine kroatische Staatsangehörige von Split nach Köln. Als sie zur Einreise am Flughafen Köln/Bonn vorstellig wurde, kontrollierten sie Beamte der Bundespolizei und stellten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl fest. Die 50-Jährige war bereits im Juni 2020 durch das Amtsgericht Traunstein zu einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro wegen Computerbetruges verurteilt worden. Da sie diese nicht bezahlte, veranlasste im Februar 2021 die Staatsanwaltschaft Traunstein die Fahndung nach der Frau. Zu der Geldstrafe hinzu kamen 200 Euro sogenannter Wertersatzeinziehung sowie Kosten über 107 Euro.
Nachdem die Gesuchte den Gesamtbetrag in Höhe von 3507 Euro vor Ort entrichtet hatte, wurde sie wieder auf freien Fuß gesetzt und aus der Dienststelle entlassen.
In der Nacht auf Samstag (11. September 2021) kontrollierten Bundespolizisten dann einen 29-Jährigen, der aus Antalya am Flughafen Köln/Bonn angekommen war. Als die Beamten einen Fahndungsabgleich durchführten, ergab auch diese Abfrage einen offenen Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ließ seit dem 25. August nach dem deutschen Staatsangehörigen suchen, gegen den bereits im Januar 2021 durch das Amtsgericht ein Beschluss über 3 Tage Erzwingungshaft angeordnet worden war, nachdem er eine Geldbuße in Höhe von 105 Euro nicht bezahlt hatte. Hinzukamen zwischenzeitlich aufgelaufene Kosten in Höhe von 39 Euro. Auch er konnte nach Zahlung der insgesamt 144 Euro seinen Heimweg fortsetzen.
Ein 35-Jähriger Niederländer konnte dagegen seine Haft nicht abwenden: Er wurde ebenfalls durch die Bundespolizei kontrolliert, nach dem er mit dem Flugzeug aus Istanbul am Flughafen eingetroffen war. Gegen ihn lag ein Haftbefehl des Amtsgerichtes Passau vor. Der Gesuchte ist Angeklagter in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, blieb jedoch der Hauptverhandlung am 9. August 2021 unentschuldigt fern. Schon einen Tag später veranlasste das Amtsgericht die Fahndung nach dem Mann. Er wurde nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen dem Gewahrsamsdienst der Kölner Polizei übergeben.
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