Radfahrer stürzt unter Alkoholeinfluss

Am Samstag gegen 16.45 Uhr ist ein 60-jähriger Deutscher aus Nettetal mit seinem Fahrrad auf der Straße Am Kastell gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt. Bei der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Beamten deutliche Anzeichen für Alkoholkonsum fest. Ein durchgeführter Atem-Alkoholtest ergab dann auch einen Wert von etwa 1,6 Promille. Wer Alkohol trinkt, muss aufs Autofahren verzichten - das ist den meisten Menschen bekannt. Aber auch auf dem Fahrrad hat man keinen Freibrief für Alkoholgenuss. Die Grenze für die so genannte "relative Fahruntüchtigkeit" liegt bei 0,3 Promille. Wer auffälliges Fahrverhalten zeigt oder gar an einem Unfall beteiligt ist, kann bereits bei diesem Wert eine Strafe drohen. Die Grenze für die "absolute Fahruntauglichkeit" liegt nach der gängigen Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert darf kein Fahrrad mehr bewegt werden, selbst wenn man nicht auffällig fährt oder an einem Unfall beteiligt ist. /hei (743) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Viersen Pressestelle Heike Ahlen Telefon: 02162/377-1194 E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de