3,24 und 2,51 Promille – Fahrzeugführer standen erheblich unter Alkoholeinfluss
Schöningen, OT Hoiersdorf, Twieflinger Straße
12.09.2021, 15.15 Uhr
Jerxheim Bahnhof, Halberstädter Straße, K 1367
12.09.2021, 20.50 Uhr
Die Polizei in Schöningen hat am Sonntag zwei Kraftfahrzeugführer festgestellt, die erheblich unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken standen.
Am Sonntagnachmittag unterzog eine uniformierte Funkstreifenbesetzung der Polizei gegen 15.15 Uhr in der Twieflinger Straße den Fahrer eines Ford Fiesta einer Verkehrskontrolle. Der Pkw konnte in der Kesselstraße angehalten und der 44 Jahre alte Fahrzeugführer kontrolliert werden.
Hierbei stellten die Beamten starken Alkoholgeruch in der Atemluft des Ford-Fahrers fest.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 3,24 Promille.
Daraufhin wurde dem 44-Jährigen im Helmstedter Klinikum eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt.
Am Sonntagabend informierten Zeugen die Polizei, dass ein scheinbar alkoholisierter Fahrzeugführer mit einer Sattelzugmaschine aus der Ortschaft Jerxheim-Bahnhof losgefahren sei. Im Rahmen der nun folgenden Fahndung konnte die Sattelzugmaschine im benachbarten Sachsen-Anhalt, auf der Kreisstraße 1357, zwischen Kauzleben und Neubau angetroffen und gestoppt werden. Bei der Kontrolle des 50 Jahre alter Fahrzeugführers aus dem Landkreis Helmstedt schlug den Beamten ebenfalls starker Alkoholgeruch entgegen.
Ein Alkoholtest ergab hier 2,51 Promille.
Auch hier ging die Fahrt für den 50-Jährigen, allerdings diesmal als Mitfahrer auf der Rücksitzbank des Streifenwagens, ins Helmstedter Klinikum, wo ihm eine Blutprobe entnommen und das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt wurde.
Da der 50-Jährige den Beamten keinen Führerschein aushändigen konnte, wird nun geprüft, ob er überhaupt noch im Besitz einer solchen ist.
Weitere Ermittlungen stehen hier noch an.
Kommissariatsleiter Gisbert Hoffmann appelliert an alle Verkehrsteilnehmer: "Lassen sie nach dem Konsum von Alkohol ihr Fahrzeug stehen, gehen zu Fuß, nutzen sie öffentliche Verkehrsmittel oder lassen sie sich abholen.
Wer alkoholisiert mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt riskiert nicht nur seine eigne Gesundheit, sondern auch die Gesundheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer".
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Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
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