Verkehrsaktionstage zu Schulbeginn | Verhaltensregeln für Verkehrsteilnehmer & Erziehungsberechtigte
13.09.2021, PP Schwaben Süd/West
Verkehrsaktionstage zu Schulbeginn | Verhaltensregeln für Verkehrsteilnehmer & Erziehungsberechtigte
PP SCHWABEN SÜD/WEST. Grundsätzlich gilt für Autofahrer, in schulnahen Bereichen erhöht wachsam zu sein. Kinder sind aufgrund ihrer Körpergröße nicht so gut sichtbar wie Erwachsene. Gerade wenn Sie zwischen geparkten Pkw auf die Straße laufen, sind sie erst spät wahrnehmbar.
Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen zu Schulbeginn achtsam sein
Das Verhalten von Kindern ist oft nicht vorhersehbar. Insbesondere dann, wenn Kinder in Gruppen unterwegs sind. Gerade die Schulanfänger sind mit dem Straßenverkehr noch nicht so vertraut.
Auch im Bereich von Schulbushaltestellen ist erhöhte Achtsamkeit gefragt. Es gilt, nur mit Schrittgeschwindigkeit an Schulbussen mit eingeschalteter Warnblickanlage vorbeizufahren. Das gilt auch Außerorts und auch für den Gegenverkehr, wenn die Fahrbahnen nicht baulich getrennt sind.
Wie können Eltern zur Schulwegsicherheit beitragen und Gefahrensituationen für ihre Kinder vermeiden?
Die Erziehungsberechtigten können maßgeblich zur Sicherheit aller Kinder auf dem Schulweg beitragen.
• Vermeiden Sie unnötige Autofahrten zur Schule
Kinder sollten wenn möglich zur Schule laufen oder mit dem Schulbus fahren. Wenn Eltern ihre Kinder unnötigerweise mit dem Auto zur Schule fahren, entsteht ein hohes Fahrzeugaufkommen an der Schule und damit einhergehend weitere Verkehrsgefahren für die Kinder. Die Eltern meinen es gut, schaffen durch ihr Handeln aber unter Umständen weitere Gefahrenquellen für Kinder.
• Suchen Sie einen sicheren Schulweg für Ihr Kind
Zur Hilfestellung gibt es bei Schulen und Gemeinden vorgefertigte Schulwegpläne. Oft sind diese auf den Internetseiten der Kommunen ersichtlich.
• Üben Sie den sicheren Schulweg mit Ihrem Kind
Laufen Sie den Schulweg mit Ihrem Kind ab. Schüren Sie hierbei keine Ängste bei Ihrem Kind, üben sie lieber öfters. Trainieren Sie den Weg auch zu unterschiedlichen Tageszeiten.
• Helle Kleidung und Reflektoren am Schulranzen sorgen für Sichtbarkeit
Falls die Fahrt zur Schule mit dem Auto unumgänglich ist, sichern Sie Kinder ordnungsgemäß ihn Ihrem Auto. Die Fahrzeugführer, zumeist die Eltern, sind hierfür verantwortlich und dienen auch als Vorbild.
• Nicht ablenken lassen
Durch das Hören von Musik während des Schulwegs können herannahende Fahrzeuge und andere Verkehrsgefahren unter Umständen nicht wahrgenommen werden. Spielen oder Herumtoben lenkt vom Verkehrsgeschehen ab. Reden Sie mit Ihrem Kind darüber.
• Mit dem Fahrrad zur Schule | Erst nach der Fahrradausbildung in der vierten Klasse.
Kinder sollten erst dann mit dem Fahrrad in die Schule fahren, wenn sie reif genug sind, die Verkehrsregeln ausreichend kennen und die Gefahren des Straßenverkehrs einschätzen können. Eltern sollten unbedingt für die Verkehrssicherheit des Rades sorgen (Vor Allem Beleuchtung und Bremsen müssen funktionieren).
• E-Scooter, Hoverboards und andere elektrische Fortbewegungsmittel
Lassen Sie Ihr Kind nicht mit unzulässigen elektrischen Fortbewegungsmitteln in die Schule fahren. Nebst dem hohen Gefahrenpotential einzelner Gefährte, können hier bei Fahren auf öffentlichem Verkehrsgrund Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftatbeständen erfüllt sein.
• Melden Sie Gefahrenstellen oder etwaige Sichtbehinderungen durch wuchernde
Pflanzen oder Bäume bei der Polizei.
(PP Schwaben Süd/West, 10:00 Uhr, DG)
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012).
Bezugsmeldung vom 10.09.2021
Verkehrsaktionstage zu Schulbeginn | „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“