Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1200,- Euro verhindert 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe
Ein 42jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde gestern Vormittag von Mitarbeitenden der gemeinsamen Deutsch-polnischen Dienststelle angehalten und kontrolliert. Er wurde als Fahrer eines PKW VW Polo mit deutschen Kennzeichen auf der BAB 11, unweit der Anschlussstelle Penkun, in Fahrtrichtung Berlin aus dem Verkehr gezogen.
Die anschließende Überprüfung der Person mittels Fahndungshilfsmitteln ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Zahlung von 1.200,-EUR Geldstrafe plus 73,50 Kosten würde ihn von 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe befreien.
Die Person war zum Zeitpunkt der Festnahme nicht im Besitz der erforderlichen Barmittel, so dass er mit zur Dienststelle genommen wurde. Erst am späten Nachmittag konnte er die Summe vorlegen und nach Zahlung der Geldstrafe dann seine Weiterfahrt fortsetzen
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