Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1200,- Euro verhindert 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe

Ein 42jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde gestern Vormittag von Mitarbeitenden der gemeinsamen Deutsch-polnischen Dienststelle angehalten und kontrolliert. Er wurde als Fahrer eines PKW VW Polo mit deutschen Kennzeichen auf der BAB 11, unweit der Anschlussstelle Penkun, in Fahrtrichtung Berlin aus dem Verkehr gezogen. Die anschließende Überprüfung der Person mittels Fahndungshilfsmitteln ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Zahlung von 1.200,-EUR Geldstrafe plus 73,50 Kosten würde ihn von 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe befreien. Die Person war zum Zeitpunkt der Festnahme nicht im Besitz der erforderlichen Barmittel, so dass er mit zur Dienststelle genommen wurde. Erst am späten Nachmittag konnte er die Summe vorlegen und nach Zahlung der Geldstrafe dann seine Weiterfahrt fortsetzen Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Pasewalk Lars Petersen Telefon: +49 38378 230-130 Handy: 0172-3118075 E-Mail: lars.petersen@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .