Bundespolizeidirektion München: Summender Rucksack löst Polizeieinsatz aus – Reisender lässt Gepäckstück im Hauptbahnhof Nürnberg zurück

Am Dienstagnachmittag (14. September) ließ ein Reisender im Nürnberger Hauptbahnhof seinen Rucksack über längere Zeit unbeaufsichtigt stehen. Dadurch löste er einen größeren Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst aus. Als die Einsatzkräfte eintrafen, wurden sie von dem Gepäckstück "angebrummt" Gegen 13:00 Uhr informierten Mitarbeiter der DB-Lounge die Bundespolizeiinspektion Nürnberg darüber, dass dort seit längerer Zeit ein herrenloser Rucksack steht, von dem brummende Geräusche ausgehen. Nach einer ersten Inaugenscheinnahme durch Beamte der Bundespolizei wurde der Rucksack als potentielle Gefahrenquelle eingestuft. Zur weiteren Abklärung wurden Spezialkräfte angefordert. Der westliche Bahnhofsbereich wurde aus Sicherheitsgründen abgesperrt und geräumt, ebenso die Zufahrt zum Celtistunnel sowie die Eilgutstraße. Weiterhin musste der Zugverkehr auf den bahnhofsnahen Gleisen eingestellt werden. Um 14:00 Uhr sprach ein 85-jähriger Deutscher die Absperrkräfte an und bat, ihn passieren zu lassen, da er seinen Rucksack aus der DB-Lounge holen wolle. Da der Mann den Rucksack genau beschrieb, konnte er schnell als Eigentümer identifiziert werden. Bald konnten auch die polizeilichen Maßnahmen aufgehoben werden. Bei der Durchsuchung des Rucksacks stießen die Beamten auch auf die Ursache des Brummens: Es handelte sich hierbei um den vibrierenden Trockenrasierapparat des Seniors. Am gestrigen Einsatz waren etwa 50 Einsatzkräfte der Bundespolizei, des Polizeipräsidiums Mittelfranken, der Berufsfeuerwehr Nürnberg sowie der Rettungsdienste beteiligt. Durch die polizeilichen Maßnahmen mussten 15 Geschäfte im Hauptbahnhof Nürnberg für einen Zeitraum von mehr als einer Stunde schließen, Züge verspäteten sich und der Straßenverkehr rund um den Hauptbahnhof wurde erheblich behindert. Wer leichtfertig solche Polizeieinsätze - gegebenenfalls mit Folgen für Dritte - verursacht, kann für die entstandenen Kosten in Regress genommen werden. Dabei können schnell hohe Beträge entstehen. Neben den Kosten für den Einsatz kommen auf einen unachtsamen Verursacher eventuell auch zivilrechtliche Forderungen etwaiger Geschädigter zu. Die Bundespolizei appelliert an die Reisenden, das mitgeführte Gepäck immer zu beaufsichtigen. Rückfragen bitte an: Bernhard Turba Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit den Revieren in Augsburg, Ingolstadt und Ansbach ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn. Die Zuständigkeit umfasst 309 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie 1823 Streckenkilometer in Mittelfranken, Nordschwaben, dem nördlichen Oberbayern und dem Landkreis Forchheim. Dies entspricht etwa 23 Prozent der Fläche Bayerns.