BPOL NRW: Zwei Festnahmen durch Bundespolizei an einem Tag – 111 Tage in die JVA und 550 Euro eingezogen

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrollen verschiedener Flüge, stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Mittwoch (15.09.2021) zwei Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren. Am frühen Mittwochmorgen wurde ein 45-jähriger Mann zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Ankara/Türkei vorstellig, der von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde. Diese hatte im Juli dieses Jahres gleich Haftbefehle gegen den türkischen Staatsangehörigen erlassen. Dem ersten zufolge hatte der Verurteilte wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Restfreiheitsstrafe von 39 Tagen zu verbüßen. Ursprünglich wurde er zu fünf Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Laut zweitem Haftbefehl verblieb eine Restfreiheitsstrafe von 72 Tagen wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Gesamturteil lautete in diesem Fall ursprünglich auf sieben Monate Haft. Die Bundespolizisten eröffneten dem in Dortmund wohnhaften Mann den Haftbefehl und überstellten ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Am Abend dann stellte sich eine 34-jährige Frau zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon bei der Bundespolizei vor. Hierbei stellten die Beamten fest, dass gegen die Deutsche ein Haftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Bremen hatte die Frau im April 2019 wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen konnte die Verurteilte jedoch abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 550 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte sie ihre Heimreise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.