Nienburg: Zeugenaussage überführt Unfallflüchtigen
(Haa) Am Mittwoch, den 15.09.2021, kam es gegen 12:20 Uhr, in einem Nienburger Parkhaus in der Neuen Straße zu einem Verkehrsunfall. Ein 77-jähriger Mann hatte beim Einparken mit seinem Geländewagen einen daneben geparkten Ford beschädigt. Der aus Nienburg stammende Fahrzeugführer war daraufhin ausgestiegen und hatte den Schaden begutachtet. Anstatt den Unfall zu melden, stieg er zurück in seinen Pkw und parkte einige Parklücken entfernt erneut ein. Eine aufmerksame Zeugin hatte alles beobachtet und den Senior daraufhin auf das Geschehene angesprochen. Als der Nienburger nicht weiter auf sie und das Angesprochene reagierte und sich von ihr entfernte, verständigte die 60-Jährige kurzentschlossen die Polizei.
Kurz vor dem Eintreffen der Funkstreifenwagenbesatzung fuhr der Unfallverursacher dann mit seinem SUV aus dem Parkhaus in unbekannte Richtung davon.
Die Zeugin teilte den Polizeibeamten das Kennzeichen des Wagens mit. Anhand dieser Information ermittelten die Beamten die Anschrift des Halters und konnten den Unfallverursacher wenig später auch dort antreffen. Der Rentner gab als Erklärung für sein Verhalten an, dass er nicht daran gedacht hätte die Polizei zu verständigen. Die Polizeibeamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen ihn ein.
"Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch. Sofern die Fahrerin oder der Fahrer ermittelt wird, können eine Geldstrafe, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.", erläutert Julia Haase, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. "Sollten Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben und sie können keinen Verantwortlichen vor Ort ausmachen, dann verständigen Sie bitte die Polizei unter der Ihnen bekannten Amtsnummer oder dem Notruf."
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Julia Haase
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
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