Alkoholisierter Radfahrer stürzt – Blutprobe entnommen
Am Donnerstag gegen 19 Uhr ist ein 45-jähriger Italiener aus Nettetal in Breyell auf der Haagstraße mit seinem Fahrrad gefahren. Da die Gangschaltung des Fahrrades nicht richtig funktioniert habe, habe er während der Fahrt versucht mit seinem rechten Fuß im Bereich des Hinterreifens den Gang zu wechseln. Dabei sei er mit dem Fuß in die Speichen geraten, stürzte und brach sich dabei einen Knochen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,52 Promille. Ein Arzt entnahm ihm daraufhin eine Blutprobe.
Die Polizei weist darauf hin: Auch auf dem Fahrrad hat man keinen Freibrief für Alkoholgenuss. Die Grenze für die so genannte "relative Fahruntüchtigkeit" liegt bei 0,3 Promille. Wer auffälliges Fahrverhalten zeigt oder gar an einem Unfall beteiligt ist, kann bereits bei diesem Wert eine Strafe drohen. Die Grenze für die "absolute Fahruntauglichkeit" liegt nach der gängigen Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert darf kein Fahrrad mehr bewegt werden, selbst wenn man nicht auffällig fährt oder an einem Unfall beteiligt ist. /mr (761)
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