BPOL NRW: Bundespolizei stellt gefälschte Impfnachweise fest
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung kontrolliert die Bundespolizei unter anderem auch vorgelegte Impfnachweise.
Seit Juni 2021 haben dabei Bundespolizisten zudem die Möglichkeit, im Impfnachweis vermerkte Chargennummern über das Paul-Ehrlich-Institut auf Echtheit und Plausibilität zu überprüfen (siehe hierzu auch Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums vom 21. Juli 2021; https://bit.ly/3AzRAFS ).
Dies führte in den vergangenen zwei Wochen bereits zu zwei Festellungen gefälschter Impfnachweise durch die Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln/Bonn:
Am 8. September kontrollierten Bundespolizisten im Zuge der Einreise aus London eine 30-Jährige, die einen einen Impfpass mit zwei eingetragenen Corona-Schutzimpfungen vorlegte. Eine Abfrage über das Paul-Ehrlich-Institut sowie eine Rücksprache mit dem betroffenen Impfzentrum ergab, dass die vermerkte Chargennummer nicht an besagtem Tag in dem Impfzentrum verimpft wurde. Die Polizisten stellten daraufhin Strafanzeige gegen die Deutsche Staatsangehörige.
Den zweiten Verdachtsfall eines gefälschten Impfnachweises stellten die Beamten am 12. September 2021 fest: Als eine 35-Jährige Reisende zur Einreisekontrolle aus Dalaman/Türkei vorstellig wurde, legte auch sie einen Impfnachweis über zwei erfolgte Corona-Schutzimpfungen vor. Erneut ergab der Abgleich über das Paul-Ehrlich-Institut, dass die Chargennummern an den beurkundeten Tagen nicht verimpft worden waren. Die türkische Staatsangehörige wurde daraufhin wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes beanzeigt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Köln/Bonn
Christian Tiemann
Telefon: +49 (0) 2203/9522-1040
E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de
Postfach 980125
51129 Köln
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.