Polizei stoppt alkoholisierten 35-Jährigen nach gefährlichem Fahrmanöver – Wülfrath – 2109104
Am frühen Dienstagabend (21. September 2021) hat die Polizei einen erheblich betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der zuvor durch ein waghalsiges Fahrmanöver eine Gruppe von Motorradfahrern gefährdet haben soll.
Das war geschehen:
Gegen 18:50 Uhr befuhr eine sechsköpfige Gruppe Motorradfahrer die Straße Koxhof in Richtung Wuppertal. In Höhe der Kurve Aprath kam ihnen ein Audi A6 entgegen, welcher durch die Kurve gedriftet sein soll, wodurch die ihm entgegenkommenden Motorradfahrer gefährdet worden sein sollen.
Die Gruppe wendete ihre Fahrzeuge und traf an einer nahegelegenen Tankstelle auf den Audifahrer. Hier kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung in dessen Verlauf sich der Mann mit seinem A6 entfernte. Die Motorradfahrer informierten die Polizei, welche den Fahrer im Rahmen einer Nahbereichsfahndung auf einem Tankstellengelände an der Wilhelmstraße feststellen und stoppen konnten.
Im Rahmen einer ersten Befragung stellten die Beamten in der Atemluft des 35-jährigen Wülfrathers Alkoholgeruch fest. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit 1,8 Promille (0,92 mg/l) auffallend positiv. Zur weiteren Beweisführung wurde der 35-Jährige zur Polizeiwache Velbert gebracht, wo die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ein und stellten den Audi A6 des Beschuldigten als Tatmittel sicher. Gegenstand der weitergehenden Ermittlungen ist derzeit die Frage, ob das Fahrverhalten des 35-jährigen Wülfrathers auch den Tatbestand des sogenannten "Alleinrennens" gemäß §315d StGB erfüllt.
--- Hinweis zum Thema "illegale Straßenrennen" an die Medien: ---Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen dafür deutlich verschärft. Der dazu neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Zusätzlich können im Einzelfall sogar die benutzten Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. selbst dann, wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden aber nach solchen Rennen die Fahrerlaubnisse des oder der Beschuldigten entzogen.
Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die durch ihr Rasen aus eigensüchtigen Motiven das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt.
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