+++ „Schockanrufer“ erbeutet 30.000 Euro +++
Unbekannte Betrüger haben am Dienstag bei einem 73-jährigen Oldenburger 30.000 Euro erbeutet. Die Tat wurde erst am Mittwoch bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Der 73-Jährige schilderte den Beamten bei der Anzeigenerstattung, dass er am Dienstag gegen 9 Uhr einen Anruf auf seinem Festnetztelefon erhalten habe. Die Anruferin habe sich als "Frau Krämer von der Staatsanwaltschaft" vorgestellt und geschildert, dass die Tochter des 73-Jährigen einen schweren Unfall verursacht habe. Bei dem Unfall habe eine schwangere Frau ihr ungeborenes Kind verloren.
Weiter habe die Anruferin erklärt, dass die Tochter nun 30.000 Euro als Lösegeld zahlen müsse, um nicht sofort ins Gefängnis zu kommen. Ein Bote würde das benötigte Geld an der Wohnung des 73-Jährigen abholen. Mehrfach habe die Anruferin darauf hingewiesen, dass der Rentner mit niemandem über den Fall sprechen dürfe.
Der Oldenburger machte sich gegen Mittag gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin auf den Weg von seiner Wohnung in der Zweigstraße zur Filiale seiner Bank in Osternburg.
Dort wurde ihm die geforderte Summe ausgehändigt.
Als das Paar wieder zur Wohnung zurückgekehrt war, klingelte der angekündigte Bote bereits an der Wohnungstür. Der 73-Jährige übergab dem Unbekannten das Geld. Erst als sich am Abend die Tochter des Mannes meldete, wurde dem 73-Jährigen bewusst, dass er Opfer eines Betrugs geworden ist.
Es soll sich bei dem Geldabholer um einen 22- bis 25-jährigen, 1,60 Meter großen Mann mit dunklen Haaren gehandelt haben. Er habe eine helle Hose sowie eine dunkle Jacke getragen.
Bei der Masche der "Schockanrufe" werden die Betroffenen mit tragischen Ereignissen konfrontiert, die allesamt frei erfunden sind. Häufig spionieren die Täter vor der Tat das persönliche Umfeld der Opfer aus, um während der Telefonate auch die Namen von Kindern, Enkeln oder anderen Angehörigen korrekt nennen zu können. Im Rahmen ihrer Lügengeschichten erklären die Täter den Opfern, dass nur mit der Zahlung hoher Summen eine Lösung des Problems gefunden werden könne.
Die Polizei macht in diesem Zusammenhang nochmals darauf aufmerksam, dass bei allen denkbaren tragischen Ereignissen niemals eine schnelle Bargeldforderung fällig ist. Niemals fordern Krankenhäuser Bargeld für bestimmte lebensrettende Operationen, noch kommen Mitarbeiter von Polizei, Justizbehörden oder Anwaltskanzleien persönlich vorbei, um Bargeld einzutreiben.
Wer entsprechende Anrufe erhält, sollte misstrauisch werden, die Gespräche sofort beenden und eine Vertrauensperson bzw. die Polizei hinzuziehen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
Pressestelle
Stephan Klatte
Telefon: 0441 790 4004
E-Mail: pressestelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de
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