Bundespolizeidirektion München: Zahltag bei Grenzkontrollen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Bei Grenzkontrollen in einem Eurocity hat die Bundespolizei am Donnerstag (23. September) kurz vor Rosenheim einen gesuchten Portugiesen festgenommen. Für ihn endete die Reise nach Deutschland "hinter Gittern". Er muss sich auf einen zweimonatigen Gefängnisaufenthalt einstellen. Auch in der Kontrollstelle auf der A93 klickten die Handschellen. Ein Rumäne und ein Pole mussten ihr Reisevorhaben auf Veranlassung der Bundespolizei unterbrechen.
Der portugiesische Staatsangehörige konnte sich zwar ordnungsgemäß ausweisen, aber bei ihrer Recherche im Polizeicomputer stießen die Beamten auf eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Dresden. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs war der 45-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.900 Euro inklusive Verfahrenskosten verurteilt worden. Die geforderte Summe hatte er jedoch bisher nicht gezahlt. Auch bei seiner Festnahme verfügte der Verurteilte nicht über ausreichende Barmittel, um seine Justizschulden zu begleichen. Daher musste er eine 65-tägige Ersatzhaft in der Justizvollzugsanstalt in Traunstein antreten.
In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Personalien des Fahrers eines Kleintransporters mit polnischer Zulassung. Dabei stellten sie fest, dass der Rumäne von der Staatsanwaltschaft in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) gesucht wurde. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort war gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro und ein Fahrverbot verhängt worden. Diese Summe hatte der 34-Jährige allerdings nicht bezahlt. Das holte der Südosteuropäer zwar nach, seine Fahrt durfte er trotzdem nicht fortsetzen. Aufgrund des Fahrverbots war dem polnischen Staatsangehörigen die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein zur Sicherstellung ausgeschrieben worden. Mit seiner aktuellen Fahrt nach Deutschland verstieß er gegen das inzwischen wirksam gewordene Verbot. Er hat mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu rechnen.
Nicht weniger als 1.000 Euro hatte ein polnischer Staatsangehöriger zu zahlen. Laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg war er wegen Leistungserschleichung verurteilt worden. Der 35-Jährige entrichtete den geforderten Betrag in der Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.
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