Doppeltes Pech nach Ladendiebstahl
Doppeltes Pech hatte ein Ladendieb am vergangenen Samstagabend (2.10.) im Bahnhof Fulda.
Nachdem er auf frischer Tat beim Diebstahl in der Rossmann Filiale vom Ladendetektiv gestellt wurde, stellte die herbeigerufene Bundespolizei bei der Durchsuchung der Person zunächst ein griffbereites und ausgefahrenes Cuttermesser fest.
Die anschließende Personenüberprüfung ergab dann einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.
§ 244 StGB: Diebstahl mit Waffen
Aufgrund des aufgefundenen Cuttermessers, muss sich der 34-jährige Tatverdächtige wegen der Straftat ,,Diebstahl mit Waffen'' verantworten.
Der Tatverdächtige entwendete Lebensmittel im Wert von rund 4EUR.
Eine später durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab ca. 1,6 Promille.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen kam der
34-jährige Pechvogel in die Justizvollzugsanstalt Hünfeld.
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