BPOL NRW: Fünf Festnahmen am Wochenende durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Am vergangenen Wochenende (01.-03.10.2021) stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Bei der ersten Person am Freitagnachmittag handelte es sich um einen deutschen Staatsangehörigen, welcher im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges nach Lissabon/Portugal festgestellt wurde. Das Amtsgericht Warstein hatte gegen den 32-Jährigen bereits im Juli 2019 einen Untersuchungshaftbefehl wegen Betruges erlassen. Laut diesem soll der Mann als Betreiber eines Mobiltelefongeschäfts in den Jahren 2017 und 2018 unter widerrechtlicher Nutzung von Kundenpersonalien diverse Mobilfunkanschlüsse bei einem Telekommunikationsunternehmen eingerichtet und verlängert haben, um dafür Provisionszahlungen zu erhalten. Da der in Portugal lebende Angeschuldigte der Hauptverhandlung im Jahr 2019 unentschuldigt ferngeblieben ist, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Im Laufe des Tages wurde er durch die Bundespolizei beim zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Am darauffolgenden Samstagmittag erschien ein 53-jähriger Syrer zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Istanbul/Türkei. Gegen diesen wurde nur wenige Tage zuvor durch das Amtsgericht Duisburg ein Haftbefehl wegen Kindesentziehung zur Fahndung erlassen. Laut diesem habe der Angeschuldigte im August dieses Jahres seine drei Kinder ohne Zustimmung der Mutter in den Urlaub ins Ausland verbracht und diese zu Schulbeginn nicht wieder zurückgebracht. Der in Duisburg wohnende Mann wurde im Laufe des Tages dem Haftrichter des zuständigen Amtsgerichts vorgeführt.
Ein paar Stunden später stellte die Bundespolizei, im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreise nach Trabzon/Türkei, einen 53-jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, gegen den die Staatsanwaltschaft Düsseldorf schon im Mai 2019 einen Haftbefehl wegen Betruges erlassen hatte. Der in Düsseldorf wohnhafte Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei abwenden und nach Trabzon reisen.
Am späten Samstagabend dann wurde im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eine deutsche Staatsangehörige zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Teneriffa/Spanien kontrolliert. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck (Bayern) hatte gegen die Frau aus Dortmund im Juni dieses Jahres einen Sicherungshaftbefehl erlassen. Die 29-Jährige wurde im Mai dieses Jahres rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung verurteilt. Da die Frau jedoch ohne erreichbarem Aufenthaltsort war, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben. Die Bundespolizei führte die Verurteilte am darauffolgenden Tag dem zuständigen Richter am Amtsgericht zu. Dieser stimmte der Sicherungshaft zu, woraufhin sie dann durch die Beamten der Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt verbracht wurde.
Zuletzt wurde am Sonntagmorgen ein 33-Jähriger während der Einreisekontrolle aus Gaziantep/Türkei festgestellt, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) hatte gegen den türkischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl wegen Betruges erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Polen lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
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