Bundespolizeidirektion München: Polizisten bespuckt und gebissen / Mann nach tätlichen Angriff in Psychiatrie
Am Samstagnachmittag (2. Oktober) geriet ein 21-jähriger Italiener am S-BahnHaltepunkt Solln völlig außer Kontrolle. In Polizeigewahrsam biss er eine Beamtin und versuchte eine Spuckschutzhaube zu schlucken. Ein hinzugerufener Arzt entschied den Mann in eine psychiatrische Klinik einzuweisen.
Gegen 16:10 informierte die Einsatzzentrale des PP München die Bundespolizei darüber, dass eine Person am Bahnhof Solln mehrere Reisende bepöbelt. Als der Mann die zuerst eintreffenden Landespolizisten wahrnahm, versuchte er über die Gleise auf den gegenüberliegenden Bahnsteig zu fliehen. Dabei sprang er vor eine einfahrende S-Bahn, konnte aber rechtzeitig aus dem Gleisbereich auf den Bahnsteig klettern. Es wurde keine Schnellbremsung eingeleitet. Der Italiener machte einen verwirrten Eindruck und wehrte sich gegen Griffe der Beamten indem er sich sperrte und mehrmals gegen die Beamten spuckte. Bei Eintreffen der Bundespolizisten, übernahmen sie den Gefesselten. Der Mann war so aggressiv, dass sowohl Arme als auch Beine gefesselt werden mussten. Da er weiterhin ausspuckte, bekam er für den Transport zur Dienststelle eine Spuckhaube aufgesetzt. Bei der Ankunft am Münchner Hauptbahnhof trugen die Bundespolizisten den Mann zur Dienststelle. Hier versuchte er eine Spuckhaube runterzuschlucken. Bei dem Versuch einer 31-jährigen Beamtin die Haube aus seinem Rachen zu entfernen, biss ihr der in Grafing wohnhafte Mann so fest in die Finger, dass sie sich in ärztliche Behandlung begeben musste und nicht mehr dienstfähig war. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme an um zu prüfen, ob der Mann unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Ein hinzugezogener Arzt entschied, den Mann aufgrund seines desolaten psychischen Zustandes in eine psychiatrische Klinik einzuweisen.
Unter polizeilicher Begleitung wurde der Mann mit einem Krankentransport in ein Münchner Klinikum gebracht. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriff, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.
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