BPOL NRW: Ausreisen zweier Personen aufgrund vorliegender Haftbefehle beinahe gescheitert – Festnahmen durch Bundespolizei

Am gestrigen Montagmorgen (04.10.2021) kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf einen 30-jährigen Mann, der sich auf der Reise nach Istanbul/Türkei befand. Hierbei stellten die Beamten jedoch fest, dass der Georgier zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Landshut hatte etwa einen Monat zuvor einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den in Georgien lebenden Mann erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen konnte der Verurteilte jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf beglich. Seine Reise in die Türkei konnte er danach fortsetzen. Am Abend des gleichen Tages dann wurde durch die Bundespolizei während der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tunis/Tunesien ein 46-jähriger Deutscher festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Bremen im September dieses Jahres wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wurde. Aber auch dieser Mann konnte seinen Flug in die Türkei antreten, indem er die Geldstrafe in Höhe von 110 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich und so die Ersatzfreiheitsstrafe von 11 Tagen abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.