Ahlen. Ohne Versicherung auf Elektro-Tretroller
Sie ist mit ihrem Elektro-Tretroller in falscher Richtung auf einem Gehweg gefahren - aus diesem Grund haben Polizisten am Montag (04.10.2021, 09.50 Uhr) eine 55-jährige Ahlenerin kontrolliert.
Die Frau fiel den Beamten auf, als sie mit ihren E-Scooter auf dem Gehweg der Parkstraße in falsche Richtung fuhr. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Ahlenerin zudem ohne Versicherungsschutz für das Gefährt unterwegs ist und den E-Scooter gar nicht so fahren dürfte.
Die Polizisten untersagten ihr die Weiterfahrt.
Wichtig zu wissen:
- Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit
zwischen 6 und 20 km/h dürfen auf Radfahrstreifen,
Fahrradstraßen und Radwegen genutzt werden.
- Nur wenn keiner dieser Wege vorhanden ist, darf auf die Straße
ausgewichen werden.
- Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind die Roller verboten.
- Für einen Elektro-Tretroller ist eine Haftpflichtversicherung
vorgeschrieben. Sie wird mit einer aufgeklebten
Versicherungsplakette am Roller kenntlich gemacht.Rückfragen zur Pressemitteilung bitte an:
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