Ahlen. Ohne Versicherung auf Elektro-Tretroller

Sie ist mit ihrem Elektro-Tretroller in falscher Richtung auf einem Gehweg gefahren - aus diesem Grund haben Polizisten am Montag (04.10.2021, 09.50 Uhr) eine 55-jährige Ahlenerin kontrolliert. Die Frau fiel den Beamten auf, als sie mit ihren E-Scooter auf dem Gehweg der Parkstraße in falsche Richtung fuhr. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Ahlenerin zudem ohne Versicherungsschutz für das Gefährt unterwegs ist und den E-Scooter gar nicht so fahren dürfte. Die Polizisten untersagten ihr die Weiterfahrt. Wichtig zu wissen: - Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h dürfen auf Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Radwegen genutzt werden. - Nur wenn keiner dieser Wege vorhanden ist, darf auf die Straße ausgewichen werden. - Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind die Roller verboten. - Für einen Elektro-Tretroller ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller kenntlich gemacht.Rückfragen zur Pressemitteilung bitte an: Polizei Warendorf Pressestelle Telefon: 02581/600-130 Fax: 02581/600-129 E-Mail: pressestelle.warendorf@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürozeiten: Polizei Warendorf Leitstelle Tel.: 02581/600-244 Fax: 02581/600-249 Email: poststelle.warendorf@polizei.nrw.de