Dülmen, Nonnenwall/E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss
Im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle überprüften Polizisten in Dülmen den Fahrer eines E-Scooters. Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv.
Dem 38-jährigen Dülmener entnahm eine Ärztin auf der Polizeiwache eine Blutprobe. Die Weiterfahrt wurde bis zur vollständigen Ausnüchterung untersagt und eine Anzeige gefertigt.
Die Polizei weist darauf hin, dass für das Fahren eines E-Scooters dieselben Promille- und Betäubungsmittelwerte gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Wie bei einer Autofahrt kann der Führerschein (vorerst) weg sein, wenn die Polizei jemanden betrunken auf dem elektrischen Roller erwischt. Es gilt die 0,5 Promille-Grenze. Hat jemand bei 0,3 Promille bereits Ausfallerscheinungen oder verursacht einen Unfall, kann das bereits eine Straftat sein. Generell liege die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Wer bei dem Wert noch fährt, begeht ganz sicher eine Straftat.
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