Kollision im Kreuzungsbereich – Unfallbeteiligter war alkoholisiert
Am Mittwochabend (06.10.) wurde die Polizei zu einem Verkehrsunfall an der Kreuzung Konrad-Adenauer-Ring / Rheydter Straße gerufen. Nach ersten Informationen fuhr ein 52-jähriger Grevenbroicher in Richtung Rheydter Straße und missachtete, nach Zeugenaussagen, die rote Ampel. Im Kreuzungsbereich kam es daraufhin zu einem Zusammenstoß mit einem von rechts kommenden, grauen Golf. Die Beamten nahmen deutlichen Alkoholgeruch bei dem Grevenbroicher wahr.
Ein Atemtest bestätigte diesen Eindruck.
Auf Anordnung der Polizei wurden Blutproben entnommen.
Beide Unfallbeteiligten wurden leicht verletzt und anschließend durch Rettungskräfte in umliegende Krankenhäuser transportiert.
Für den Zeitraum der Unfallaufnahme wurde der Verkehr einspurig um die Unfallstelle geleitet.
Das Verkehrskommissariat in Neuss hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits am 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, Missachten einer roten Ampel...) der Verdacht einer Straftat bestehen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Mitunter reicht hier ein einziges hochprozentiges alkoholisches Getränk, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen einhergehen. Auch Drogen und eine nicht unerhebliche Anzahl an Medikamenten vertragen sich bekanntermaßen nicht mit einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr.
Alkohol und Drogeneinfluss am Steuer sind keine Kavaliersdelikte. Unbelehrbare gefährden sich und andere!
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