Vorsicht, Wildwechsel – so verhalten Sie sich richtig. (Service-Mitteilung)

Die Unfallgefahr durch Wildwechsel ist im Herbst besonders hoch. Die Unfälle ereignen sich zumeist in den Morgenstunden zwischen fünf und sieben Uhr und zum Abend mit Einsetzen der Dämmerung. Schlechte Sichtverhältnisse durch Nebel oder Regen erhöhen das Risiko zusätzlich. Die Polizei rät für die sogenannte "dunkle Jahreszeit", insbesondere auf Straßen mit dem Gefahrenzeichen "Wildwechsel", sehr aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Es gilt: Ein Tier kommt selten allein. Wildtiere kreuzen oft in Bereichen von angrenzenden Feldern oder Wäldern die Straße. Hier sollten Autofahrer insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden besonders Acht geben und bremsbereit sein. Die Polizei empfiehlt, vorausschauend zu fahren. Wenn Wildtiere auftauchen, sollte vorsichtig abgebremst und abgeblendet werden. Unkontrollierte Lenk- bzw. Ausweichbewegungen sollten angesichts eines Tieres auf der Fahrbahn vermieden werden, da sonst eine Kollision mit einem Baum oder dem Gegenverkehr drohen könnte. Es empfiehlt sich ebenfalls auf ausgewiesenen Wildwechselstrecken die gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Bei 100 km/h beträgt der normale Bremsweg 100 Meter. Mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h verringert sich der Bremsweg auf 64 Meter. Die Differenz von 36 Metern kann oft schon den entscheidenden Unterschied ausmachen, ob Autofahrer mit einem vor ihnen auftauchenden Wildtier kollidieren oder nicht. Sollte es doch zu einem Verkehrsunfall gekommen sein, gilt es in erster Linie, die Unfallstelle abzusichern, sich ggf. um Verletzte zu kümmern und die Polizei zu verständigen. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen ist und auf den ersten Blick kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, ist die Polizei zu informieren. In diesen Fällen benachrichtigen die Beamten den zuständigen Jäger, der sich dann um das möglicherweise verletzte Tier kümmert. Ebenso gilt, dass ein angefahrenes/totes Tier auf keinen Fall mitgenommen werden darf. Die Mitnahme würde strafrechtlich verfolgt werden Zusammengefasst gilt: - vorausschauend und vorsichtig fahren, insbesondere in der Dämmerung - mit angepasster Geschwindigkeit fahren und bremsbereit sein, insbesondere dort, wo Verkehrszeichen vor Wildwechsel warnen - ausreichend Abstand zum Vordermann halten, falls dieser z.B. mal stark abbremsen muss - taucht ein Tier auf der Fahrbahn auf - bremsen, Fernlicht ausschalten und hupen - Achtung, es können noch weitere Tiere folgen - erkennt man das Tier zu spät, nicht versuchen auszuweichen, besser Lenkrad festhalten und bremsen - sollte es doch zu einem Verkehrsunfall kommen, Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, ggf. Verletzte versorgen und die Polizei verständigen - um das ggf. verletzte oder sogar getötete Tier kümmert sich die Polizei und informiert den Jäger, einfach mitnehmen ist NICHT ERLAUBTRückfragen bitte an: Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Ben Tuschy Telefon: 03971 251-3040 E-Mail: pressestelle-pi.anklam@polizei.mv-regierung.de Internet: