Nach Versammlungslage im September 2018: „Strafprozess gegen Rechtsextremisten wichtiges Signal des wehrhaften demokratischen Rechtsstaats“
Lfd.Nr.: 1096
Die Strafanzeige der Polizei Dortmund und umfangreiche Ermittlungen bei der Soko Rechts nach einer Versammlung von Rechtsextremisten am 21. September 2018 haben im Juli dieses Jahres zur Eröffnung eines Verfahrens vor dem Landgericht Dortmund geführt. Zehn Beschuldigte müssen sich nun in Kürze in einem Prozess u.a. wegen Volksverhetzung verantworten. Für den Dortmunder Polizeipräsidenten Gregor Lange ist es ein wichtiges Signal unseres wehrhaften demokratischen Rechtsstaats, dass sich die Angeklagten nach den unerträglichen Szenen während der damaligen Demonstration nun in einem Strafverfahren vor Gericht verantworten müssen.
Die Polizei Dortmund bereitet sich in diesem Zusammenhang auch auf einen Einsatz rund um den Verhandlungsort vor: "Denn dass diese Verhandlung nicht nur mediale Aufmerksamkeit, sondern auch die von Personen aus dem rechtsextremistischen wie linksextremistischen Spektrum auf sich ziehen könnte, ist uns als Polizei selbstverständlich bewusst", erklärt Gregor Lange. Aufgrund dessen wird die Polizei an den Verhandlungstagen mit ausreichend Kräften rund um den Verhandlungsort im Einsatz sein.
Zu dem Prozess äußert Gregor Lange: "Ich bin froh, dass die umfangreiche Beweissicherung und die Ermittlungen durch erfahrene Beamtinnen und Beamte der von mir eingesetzten Soko Rechts in diesem Fall zu einer Anklage durch die Dortmunder Staatsanwaltschaft geführt haben. Denn Versammlungen, bei denen Demokratiefeinde Mittel nutzen, um ein Klima von Angst und Einschüchterung zu verbreiten, und mit antisemitischer Hetze oder ausländerfeindlichem Hass Bevölkerungsgruppen drohen, sind ein Angriff auf uns alle. Aus diesem Grund haben wir uns als Polizei Dortmund das Ziel gesetzt, bei rechtsextremistischen Versammlungen mit mittlerweile bis zu 40-seitigen Auflagenbescheiden einer einschüchternden Wirkung entgegenzutreten und damit demokratisch gesinnte Bürgerinnen und Bürger zu schützen." Auch die Erkenntnisse aus der Demonstration im September 2018 sind in die Handlungskonzepte der Polizei Dortmund mit eingeflossen und haben dazu geführt, dass die Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit" seither per Auflage auf den Straßen Dortmunds verboten ist.
Die Parole war während der damaligen Versammlung von dunkel gekleideten Versammlungsteilnehmern skandiert worden. Weitere Begleitumstände, die ebenfalls in die polizeilichen Ermittlungen mit eingeflossen sind, waren zudem unter anderem auch eine Vielzahl an Reichsflaggen, die während der Versammlung gezeigt wurden, weitere Parolen und auch Pyrotechnik, die im Umfeld des Aufzuges gezündet worden war. "Der in Kürze beginnende Prozess ist für die Frage der polizeilichen Gefahrenabwehr und für die künftige Strafverfolgung von Rechtsextremisten von großer Relevanz", machte der Polizeipräsident deutlich.
"Die Polizei Dortmund hat die Einsatzlage vom 21. September 2018 umfassend nachbereitet. Als Konsequenz habe ich detaillierte Handlungsanweisungen mit praktischen und illustrierten Fallbeispielen in Kraft gesetzt, um die Handlungssicherheit der Einsatzkräfte in rechtsextremistischen Versammlungslagen weiter zu erhöhen. Mit Null-Toleranz und aller Konsequenz ergreifen wir die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen, um bei Neonazi-Demos nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern auch die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Auch vor dem rechtsextremistischen Aufzug zum Tode eines bundesweit bekannten Dortmunder Neonazis am vergangenen Samstag wurden diese Handlungsanweisungen herangezogen. Entsprechende Beschränkungen wurden vorgenommen", verdeutlichte Gregor Lange abschließend.
Siehe auch:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4068760
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4069212
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4243014
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