Vollstreckung Haftbefehl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Einbeck (pap) Ein 24 Jahre alter Ex-Einbecker wurde am Dienstag, 19.102021, gegen 21.15 Uhr im Stiftspark angetroffen. Da bekannt war, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag, wurde er zwecks Vollstreckung mit zur Dienststelle genommen. In seiner Begleitung befand sich seine 21 jährige Freundin, die sich auch zur Polizeidienststelle begab, da sie bei ihrem Freund sein wollte. Um auszuschließen, dass sie scharfkantige oder spitze Gegenstände bei sich hat, wurde sie aufgefordert, ihre Taschen zu leeren. Dies verweigerte sie, mit dem Hinweis, dass da Betäubungsmittel (Cannabis) für den Eigenbedarf drin wären. Einer erneuten Aufforderung kam sie dann nach, allerdings kam kein Rauschgift zum Vorschein. Nachdem sie erklärte, dass sie dass dann wohl schon geraucht haben müsse, wurden bei einer Nachschau in der Jackentasche zwei Konsumeinheiten Cannabis gefunden. Der jungen Frau wurde eröffnet, dass gegen sie nun ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wird. Ihr Freund wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Northeim Polizeikommissariat Einbeck Pressestelle Telefon: 05561/94978 0 Fax: 05561/94978 250 E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de